Hallo zusammen, ich lese schon länger hier interessiert mit und habe eine Frage zum Geltungsbereich des LFischG NRW. Es geht in dem Fall um eine Gewässerpacht (Größe ca 1000 m²) für die Jugendgruppe unseren Vereins. Für das Gewässer soll ein Pachtvertrag neu erstellt werden. (es wurden erhebliche Investitionen getätigt) Jetzt herrscht bei unserem Vorstand die Meinung vor, das dieser Vertrag nicht an die UWB gemeldet werden muss, da die Größe des Gewässers nicht 0,5 ha beträgt und somit nicht in den Geltungsbereich des LFischG NRW fällt. Was ist Richtig?

Gruß Georg

(Ich stelle mich bei Gelegenheit noch vor, versprochen.Am 20. fahre ich erst mal zum GW II )