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Thema: StVO Zusatzschild

  1. #1

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    StVO Zusatzschild

    Servus,

    bei mir in der Region wurde heute Verkehrszeichen ausgetauscht. Und zwar wurde „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ersetzt durch „Nur Frei für Gewässerunterhaltung“. Jetzt stellt sich mir die Frage, wer darf nun noch diese Straße befahren?

    Gruß

    Mathias

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: StVO Zusatzschild

    Hi Mathias,

    möglicherweise hilft ein Blick in das Wasserhaushaltsgesetz:

    § 39
    Gewässerunterhaltung


    (1) Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
    1. die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
    2. die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
    3. die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern mit Ausnahme der besonderen Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen,
    4. die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
    5. die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
    (2) Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der §§ 27 bis 31ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach § 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Rechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Unterhaltung ausgebauter Gewässer, soweit nicht in einem Planfeststellungsbeschluss oder einer Plangenehmigung nach § 68 etwas anderes bestimmt ist.
    Möglicherweise wurden hier Flächen von der Kommune als Ausgleichsmaßnahme gekauft und stehen der Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung. Ggf. wird nun extensiv bewirtschaftet.

    Es gibt viele Möglichkeiten.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3
    Themenstarter

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    AW: StVO Zusatzschild

    Hallo Mattes,

    danke für die Antwort, den § 39 Gewässerunterhaltung hatte ich bei meiner Suche auch schon gefunden. Nur konnte ich nicht die gesuchte Antwort rauslesen.

    Da ich auf Grund von „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ die Straße befahren könnte in meiner Tätigkeit als FA . Stellt sich nun die Frage ob ich diese immer noch darf?

    Danke.

    Gruß

    Mathias

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: StVO Zusatzschild

    Zitat Zitat von der-hias Beitrag anzeigen


    Da ich auf Grund von „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ die Straße befahren könnte ...
    Steht wo geschrieben?

    Wenn du den Passus raus findest, könnte man davon eventuell etwas ableiten.

    Natürlich darf ich als FA Grundstücke betreten/überqueren, wenn andere Wege nicht zumutbar sind. Ob ich sie auch befahren darf? Gute Frage.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  5. #5
    Themenstarter

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    AW: StVO Zusatzschild

    Hallo Mattes,

    ich hab das ganze jetzt mal aus den "Leitfaden für Fischereiaufseher" kopiert. So wurde uns diese aber 1 zu 1 in der Schulung in Starnberg mit auf den Weg geben.

    Befahrensregelung: Fluss- bzw. ufernahe Wege sind häufig für den
    Fahrzeugverkehr mit dem Verkehrszeichen 250 und einem Zusatzschildgesperrt. Die wichtigsten Zusatzschilder sind: „Anlieger frei“ und „Landund
    forstwirtschaftlicher Verkehr frei“. Für beide Zusatzschilder gibt es
    keine Legaldefinition nach der StVO. Ihr Regelungscharakter hat sich
    aus der laufenden Rechtsprechung entwickelt:
    Anlieger ist demnach eine Person, die in einem bestimmten Rechtsverhältnis
    zu einem Grundstück an der betreffenden Straße steht oder zum
    Befahren einer solchen ein berechtigtes Interesse hat (z.B. Besucher).
    Diese vergleichsweise weit gefasste Formulierung erlaubt es somit nicht
    nur Fischereiaufsehern, sondern auch Fischereierlaubnisscheininhabern,
    die mit „Anlieger frei“ (Zusatzschild Nr. 1020-30) gekennzeichneten Wege
    zur Fischereikontrolle bzw. befugten Fischereiausübung mit Fahrzeugen
    zu befahren.
    Die Zusatzschilder „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (Zusatzschild Nr.
    1026-36) oder „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ (Zeichen Nr.
    1026-38) bedürfen jedoch der differenzierteren Betrachtung. Die ordnungsgemäße
    Bewirtschaftung der Gewässer (z.B. Fischbesatz, Gewässeruntersuchung)
    und die Fischereiaufsicht sind unter dem Begriff
    „Landwirtschaft“ zu subsumieren. In der Konsequenz dürfen Fischereiaufseher
    bei ihrer Kontrolltätigkeit auch solche Wege befahren. Anders
    verhält es sich bei Personen, die als Fischereierlaubnisscheininhaber
    nicht berufs- oder erwerbsmäßig fischen. Diese Personengruppe wird
    nach der herrschenden Meinung nicht als „landwirtschaftlicher Verkehr“
    betrachtet. Sie dürfen daher die entsprechend beschilderten Straßen
    nicht befahren. Die Fischereiberechtigten können jedoch bei der zuständigen
    Straßenverkehrsbehörden eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren
    der gesperrten Wege beantragen, sofern ein begründetes Interesse
    vorliegt (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO).
    Bis her war die Sache ganz klar geregelt. Befahren von Dämmen für alle Verboten. Da neben den Dämme, Asphaltierte Straßen zu Panzersperren gibt. Und diese mit den Zusatzschilder "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei" gekennzeichnet waren. War es bisher immer möglich diesen Streckenabschnitt mit den Fahrzeug anzufahren. Da gab es noch nie Probleme mit der Polizei, da diese auch diese Wege benutzen um auf die Autobahn zukommen. Aber jetzt steht „Nur Frei für Gewässerunterhaltung“.

    Gruß

    Mathias

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: StVO Zusatzschild

    Ich gehe jetzt mal gar nicht näher auf die Rechtsumstände ein, da jede Behörde die Situation im Einzelfall gesondert und nicht immer nachvollziehbar bewerten würde. Diese Bewertung kann in alle Richtungen ausfallen. Daher ist die einzige Möglichkeit Rechtssicherheit zu erlangen, die entsprechende Behörde selber zu kontaktieren und dort nachzufragen. Wenn wir schon rätseln, tun es die im Amt häufig auch erst bei der ersten Anfrage.

    Ruf doch einfach mal bei der UFB an oder frag bei der Kommune nach, wer den Wechsel des Schildes entschieden hat, was der Ausschlag war und was sich - auch für dich speziell - geändert hat.

    Und dann berichte uns, bitte.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  7. #7

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    AW: StVO Zusatzschild

    Ich hätte das gleiche wie Mattes vorgeschlagen.
    Mit der Nachfrage und einer behördlichen Auskunft bist du immer auf der sicheren Seite.

    Wie hatten hier im Elbe-Elster-Kreis auch das Problem mit der Deich befahrung an der Schwarzen Elster und Elbe, aber auf Nachfrage ist es nun sicher als FA darf ich diese zur Ausübung der Kontolle befahren.
    Als Fischereiausübender darf ich dies nicht, sondern in einem Abstand von mehreren Metern vom Deich weg erst mit Kraftfarzeugen befahren. Nur hält sich da keiner drann. Das Deich Vor-und Hinterland wird rege befahren.

    Gruß Andreas

  8. #8

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    AW: StVO Zusatzschild

    Ich darf mich mal einmischen,
    auch wenn ich kein FA und was Paragraphentrickserei angeht wenig bewandert bin, kann ich zumindest die Situation vor Ort etwas erhellen.

    Die Gewässerunterhaltspflicht liegt am Inn üblicherweise beim Verbund Innkraftwerke. Dieser ist in der Regel auch am Inndamm Grundeigentümer. Die Schilder im Dammbereich stammen zu 99,9% auch vom Verbund.

    Mündlich haben wir hier vereinbart, dass wir hier zu Unterhalt und Kontrollzwecken überall fahren dürfen. Aber eben nur zum "Arbeiten" nicht zum Angeln o.Ä.
    Was allerdings tatsächlich dabei rauskommt wenn mich zum Beispiel mal ein verärgerter Radfahrer bei der Polizei anzeigt? Das wird sich erst rausstellen wenn es mal passiert. Ich gehe mal davon aus dass die Polizei die Anzeige aufnimmt und dann einen Anhörungsbogen verschickt. Mit einer Bestätigung vom Verbund über die Rechtmäßigkeit meines Tuns sollte das dann erledigt sein.
    "Nicht Sieg sollte der Sinn der Dikussion sein, sondern Gewinn"
    Joseph Joubert

  9. #9
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    AW: StVO Zusatzschild

    Servus Toni,

    das war mir auch bewusst. Nur die Straße gehört zur Gemeinde Flintsbach, und nicht zum Verbund. Die Gemeinde kümmert sich im Moment um mein Anliegen. Wenn ich mehr weiß erfolgt ne Info.

    Gruß

    Mathias

  10. #10

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    AW: StVO Zusatzschild

    Hallo allseits,

    Erst mal möchte ich ein grosses Lob für das Gw-Forum aussprechen.
    Ich bin schon seit längerer Zeit als Gast unterwegs und habe das Gw-Forum auch schon weiter empfolen.

    Bei uns in Mönchengladbach fliesst die Niers mitten durch,links/rechts befinden sich Gewässer wo Anglervereine und Niersverband die Angelrechte besitzen.
    Als FA bietet es sich für die Kontrollen an,die Niers abzufahren und die angrenzende Gewässer mit zu kontrollieren.
    Aber wären da nicht die Ausgewiesenen Naturschutzgebiete.

    Nach anfrage bei der UFB wegen einer Sondergenehmigung wurde mir die nicht zugesprochen.
    Begründung war,dass die Nierswege und angebundene Parks viel Publikum bei schönen Wetter haben und ein Kfz auf diese wege ärger mit sich bringen würde.Die UFB würde es begrüssen,aber die "Landschaftschutzbehörde"stellt sich qwer.

    Es wurde nur eine Sondererlaubnis für den Fischereiberater ausgestellt und die ist nur jeweils auf ein Jahr begrenzt.

    Ich habe ein Schild mit der Aufschrift"Fischereiaufsicht-Gewässerordnung"und das Landeswappen NRW an der Windschutzscheibe kleben.
    Bisher habe ich keine Probleme bekommen,bis auf ein paar Spaziergänger die das Schild nicht gesehen haben,aber sich anschliessend entschuldigten und meine Tätigkeit begrüsst haben.
    Aus manch einem Gespräch hat mann sogar Tipps bekommen,wo Schwarzangler oft und wann gesehen werden.

    Ich fahre die Strecke von ca.46km drei mal wöchentlich und habe 2 mal die Ehre gehab,t nach vorzeigen meines Ausweis als FA mit Polizeibeamten ein sehr nettes Gespräch zu führen.

    Gruß Andre
    Geändert von Andre (26.12.13 um 04:19 Uhr)

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