Hallo Mattes,

danke für die Antwort, den § 39 Gewässerunterhaltung hatte ich bei meiner Suche auch schon gefunden. Nur konnte ich nicht die gesuchte Antwort rauslesen.

Da ich auf Grund von „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ die Straße befahren könnte in meiner Tätigkeit als FA . Stellt sich nun die Frage ob ich diese immer noch darf?

Danke.

Gruß

Mathias