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Thema: Haftung von betreuendem Fischereischeininhaber für Jugendfischereischeininhaber?

  1. #21

    AW: Haftung von betreuendem Fischereischeininhaber für Jugendfischereischeininhaber?

    Sorry,
    aber deine Schlussfolgerungen sind in sich nicht logisch.

    Wenn ich keinen Fischereischein habe und mir einen Erlaubnisschein erschleiche, stellt nicht der fehlene Erlaubnisschein ein Straftat dar, sondern allenfalls der nicht wirksame Erlaubnisschein .
    Ein fehlender oder nicht mitgeführter Fischereischein werden vom Fischereigesetz als OW eingestuft. Das kann gar keine Straftat (Fischwilderei) sein, weil auch ich beim Fehlen des Fischereischeines nicht in fremdes Fischrecht eingreife. Das ist aber die Definition für eine Fischwilderei.

    Fakt ist, fehlender Fischereischein = OW; fehlender Erlaubnisschein = Straftat.

    LL

  2. #22
    Themenstarter
    Avatar von Pixelschubser
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    AW: Haftung von betreuendem Fischereischeininhaber für Jugendfischereischeininhaber?

    Nee - das ist schon soweit logisch.

    Aber wenn ich keinen Fischereischein habe (=OWi), kann ich auch keinen rechtsgültigen Erlaubnisschein haben (=Straftat + OWi).


    Darauf wollte ich hinaus - sorry, hab mich ungenau ausdrückt.

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