Danke dir lotalota - klingt plausibel, stimmt.

Ist also vom Verein fürs Gewässer eine Handangel ausgeschrieben - der Gesetzgeber erlaubt aber grundsätzlich zwei Handangeln, dann wäre es nur ein Verstoß gegen Vereinsvorschriften?
Oder käme hier dann die Fischwilderei tatsächlich schon in Betracht?