Meines Erachtens haftet der Betreuende auch für den Verstoß, den er als Aufsichtsperson zu verantworten hat.
Die über Karte zusätzlich ausgelegte Handangel ist erstmal eine OWi, wenn nicht, so belehrte uns unsere Quappe (lota lota) in einem anderen Thread, der Rechteinhaber des Fischereirechts den 293er auf den Plan rufen will. Ein Antragsdelikt also ... und als solches genau so zu verfolgen.
Eine OWi wird möglicherweise erst dann zur Straftat, wenn der
FA
den Verstoß meldet ... er hat Ermessensspielraum. Nachträglich hat den der Rechteinhaber.
C&R ist eine Motivationstat, die auch nach Willen wie Ausrichtung nachgewiesen werden muss, also schwierig. Hier empfiehlt es sich, in einem möglichen Vorfeld aufklärende Gespräche zu führen. Damit nicht irgendwann mal ein klar nachweisbarer Verstoß gegen das TierSChG daraus wird ...