Berliner Ordnungsbehörden (Ordnungsamt) dürfen Angler nicht kontrollieren. Aber in Berlin haben wir meines Wissens nach auch keine solche Anlage, erst im Umland in Brandenburg.
Dass Angelteichbetreiber in erster Linie für die Einhaltung von LFischG und LFischO sorgen sollen, halte ich für sehr abenteuerlich. Staatliche FAs, also nicht ehrenamtlich bestellte, müssten auf jeden Fall eingreifen und kontrollieren dürfen, die sollte es in NRW mit Sicherheit geben, einige Mitarbeiter der UFB mit Kontrollfunktion, Berufsfischer müssen ja auch mal kontrolliert werden.
Ein Angelteichbetreiber sollte den Fischereischein eines Interessenten zur Ausgabe seines zeitlich befristeten Fischereierlaubnisvertrages einsehen dürfen ... aber darüber hinaus?
Allenfalls noch Platzverbot bei Verstoß gegen die Regularien des von ihm erteilten Fischereierlaubnisvertrages unter Einzug der Karte aussprechen ...
Frage: benötigen Angelteichbetreiber in NRW einen Fischereischein B (Berufsfischerei)?