Frage: benötigen Angelteichbetreiber in NRW einen Fischereischein B (Berufsfischerei)?


Ich plädiere für:

1. Sachkundenachweis

2. lebensmittelrechtliche Vermarktung

Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von den Tierhaltern Sachkunde im ordnungsgemäßen Umgang mit Tieren. Der Lehrgang bietet die Möglichkeit, Sachkunde in Theorie und Praxis im Umgang mit Fischen und ihrer Umwelt zu erlangen. Bei erfolgreicher Teilnahme (Theorie- und Praxisprüfung) erhält der/die Teilnehmer/Teilnehmerin eine Sachkunde-Bescheinigung nach §4 TierSchSchlV u. §13TierSchTrV i.V.m. §4 TierSchG zum ordnungsgemäßen Betreuen, Betäuben, Schlachten, Töten und Transportieren von Nutzfischen.
Anmeldung:
Siehe hier

In diesen Anlagen betrifft es die Haltung von nicht herrenlosen Fischen in allen künstlich angelegten und/oder ablassbaren Teichen.
Und die Vermarktung hat eindeutig Lebensmittelrechtliche Vorschriften zur Folge.
Dazu zählt übrigens auch der Verkauf von geräucherten Mastforellen.
Nichts anderes als ein pervertierter Fischhandel, solche Anlagen.