Erste Anfrage an meinen Dienstherrn ist gestellt ... schaumermal, wie entspannt die Reaktion ausfallen wird..

Hier erstmal die aktuellen Passagen aus der LFO Berlin.

ABSCHNITT 8
Angelveranstaltungen
§ 23
Begriffsbestimmung und Zulässigkeit von Angelveranstaltungen
(1) Als Angelveranstaltung gilt die gemeinschaftliche Angelfischerei, deren Zeitpunkt,
Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung vom
Veranstalter festgelegt werden.
(2) Angelveranstaltungen sind verboten, wenn sie aus Wettbewerbsgründen, zur Erzielung von Geld-, Sach- und sonstigen Preisen, zur Erlangung von Pokalen oder zur
Ermittlung von Siegern und Platzierten durchgeführt werden.
(3) Angelveranstaltungen mit fischartlicher Erfassung des Fanges sind nur dann zulässig, wenn der nach dem geltenden Tierschutzrecht erforderliche vernünftige Grund
gegeben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fischen
1. dem Fang von Fischen zur menschlichen Ernährung dient oder
2. im Rahmen der Erfüllung der Hegepflicht nach § 3 Abs. 3 Satz 1 des Berliner
Landesfischereigesetzes und nach einer Hegebeauftragung durch den Fischereiberechtigten oder den Fischereipächter erfolgt


Meine Fragen:
- wurde die Veranstaltung (auch eine der vorhergehenden) beim Fischereiamt angemeldet?
- wurde bereits Strafanzeige gestellt?

Ich warte erstmal die Antwort ab, Strafanzeige kann ich immer noch stellen.