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Thema: Der Kormoran und die Angelkarten

  1. #11

    AW: Der Kormoran und die Angelkarten

    Hallo,

    in NRW darf ich in Cyprinidengewässern je 5 kg und in Salmonidengewässern je 15 kg nachhaltigem Ertrag je einen Jahresschein ausgeben.

    Der nachhaltige Ertrag entspricht in etwa einem Drittel des Bestandes. D.h. pro 15 kg Bestand im Cyprinidengewässer und pro 45 kg Bestand im Salmonidengewässern, je ein Angler.

    Das NRW LFischG schreibt vor, dass die Pachtverträge eine Festlegung zur maximalen Anzahl der auszugebenden Erlaubnisscheine enthält.
    Fehlt diese Festlegung, hat die Behörde eine Anzahl festzulegen.
    Die Art und Weise der Berechnung ergibt sich aus den "Ausführungsbestimmungen zum LFischG". Hierin ist festgelegt, wie die Fischereibehörden das LFischG auszulegen haben.

    Andere "Nutzer" wie Kormorane werden nicht erwähnt und sie tauchen nirgendwo in der Berechnung auf.

    Das ist auch logisch.
    Dann müsste ich alle Beutegreifer erfassen. Was ist mit Gänsesägern, Schwarzanglern, Reihern und Eisvögeln?

    Beim Kormoran ist es zudem fast unmöglich die tatsächliche Menge an Beutefischen an einem speziellen Gewässer zu quantifizieren. Kormorane haben riesige Einzugsgebiete. Wenn ich 30 Tiere beobachte, besagt das ja erst mal gar nichts.
    Die fangen bei mir 2 Rotaugen und räumen anschließend eine Fischzucht leer. Ich kann abschätzen was ein Kormoran frisst, ich kann aber nicht sagen wo er das frisst.

    Wenn die Fischereibehörde die Kormorane anrechnen wollte, müsste sie für ihre Zahlen Belege liefern. Dazu ist sie aber in aller Regel nicht in der Lage.

    LL

  2. #12
    GW-Forum Team
    Themenstarter
    Avatar von Thorsten
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    AW: Der Kormoran und die Angelkarten

    Hallo Lotalota,

    im Prinzip ist es bei uns in BW genauso. Die Gretchenfrage bei dem Thema ist ja, welche Bemessungsgrundlage die Fischereibehörde für den nachhaltigen Ertrag heranzieht. Für BW konnte ich diese bisher nicht finden / bekommen (Erlass des Ministeriums für ländlichen Raum vom 24.10.1990 zur Befischungsintensität). Laut dem Verband hat die Berechnung des nachhaltigen Ertrags für die Angelkartenbemessung schon etwas mit den von mir eingereichten Entnahmemengen zu tun. Wenn dieser dauerhaft sinkt, könnte das dann bei der Neuausgabe des Pachtvertrags eben zu weniger Angelkarten führen.

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