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Thema: Badegäste

  1. #1

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    Badegäste

    Tach zusammen,

    mich würde es mal Interessieren, wie Ihr mit Badegäste an euren Seen umgeht.

    Zur Info:

    Wir haben ca. 40 Seen in unserem Verein. Darunter auch einige, die im Sommer immer von Badegästen benutzt werden.
    Bei Seen die in unseren Eigentum sind, ist das natürlich kein Problem. Aber dort wo wir die Seen nur gepachtet haben, sehe ich keinen gesetzlichen Spielraum.

    Als Fischereiaufseher werde ich natürlich immer von den Anglern drauf angesprochen, warum wir da nichts machen.
    Und als Angler stören diese mich natürlich auch. Wir haben natürlich Schilder vom Verein dort stehen, die das Baden untersagen.
    Aber entweder sind alle Badegäste Analphabeten oder einfach nur frech.

    Gruß Marcus

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Badegäste

    Hallo Marcus,

    seinerzeit, als ich noch GW im Verein war,haben wir es wie folgt gehandhabt:

    Wir haben erst einmal unterschieden, ob die Menschen nun wirklich Baden, also langer Aufenthalt im Wasser, womöglich mit Luftmatratze, oder ob sie nur Kurz einmal rein gesprungen sind, um sich zu erfrischen. Bei letzeren haben wir dies geduldet, solange sie keine Angler gestört haben.

    Um gegen Badegäste vorzugehen, haben wir uns von den Besitzer der Seen das Hausrecht zusagen lassen. Am besten schriftlich. Dadurch waren wir in der Lage einen Platzverweis auszusprechen, mit dem Hinweis auf das Hausrecht. Bei einer Wiederholung wurde erst ein mündliches Hausverbot ausgesprochen und im Härtefall ein schriftliches Hausverbot. Zu letzeren beiden Fällen ist es nie gekommen.

    Man hätte für das schriftliche Hausverbot natürlich die Ordnungskräfte anrücken lassen müssen, um die Personalien feststellen zu können. Das Ganze würde am Ende in eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch enden. Als Angler gibt es aber kaum zielstrebigere Wege sein Feindbild auszubauen.

    Was helfen kann und wesentlich einfacher ist: Zeckenwarnschilder aufstellen/aufhängen. Bei Badegästen im Vorbeigehen warnen, sich bitte sehr genau vor dem Ankleiden auf Zeckenbefall zu kontrollieren.

    Ich kenne nur sehr wenige kleine Zicken, die dann noch gerne kommen.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3

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    AW: Badegäste

    Das hängt aber auch von der gesetzlichen Grundlage ab.
    M.W. ist es in Bayern so, dass Gewässer > 1ha als öffentliches Gewässer zählen, in denen Baden zum Gemeingebraucht zählt.

    Kann ich trotzdem über das "Hausrecht" jemanden des Platzes verweisen?

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Thorsten
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    AW: Badegäste

    Hallo zusammen,

    ich meine auch, dass das Baden unter den "Niesbrauch" /Allgemeinnutzen fällt, zumindest bei uns in BW. Von daher ist es schwierig die Badegäste vom See fernzuhalten. Wir haben z.B. an einem See sogar die Konstellation, dass wir als Angler im Verein lt. Pachtvertrag keine Boote egal welcher Art einsetzen dürfen, aber die Badegäste mit allem paddeln dürfen, wie sie wollen.

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Badegäste

    Hallo BMP,
    stellen die Badegäste ein wirkliches Problem dar für die Gewässer, oder sind sie lediglich störend für die Angler ?
    Ich betrachte das immer eher als leben und leben lassen.
    Ich denke, wenn Ihr 40 Gewässer habt, werden sicher nicht alle zum Baden genutzt werden.

    So wie schon von anderen angemerkt, meine ich auch, dass man selbst bei dem Eigentum eines größeren Gewässers ohne "echte" Begründung das Baden nicht untersagen kann.
    (Ich muß sagen das halte ich auch für richtig, so wie ich es auch für richtig halte, dass jeder in den Wald darf, auch wenn er dort nicht Jagdpächter ist.)
    Wenn lediglich das Fischereirecht gepachtet oder erworben wurde, um so weniger.
    Das Aufstellen von Schildern wie " Baden verboten" mag einen gewissen Schutz bei der Haftung ergeben, ein echtes Verbot wird es aber nicht darstellen, wenn es sich um ein öffentliches Gewässser handelt.
    Wenn es aber nur lediglich störend ist und man es trotzdem versucht zu unterbinden, sollte man sich im Umkehrschluß nicht wundern, dass andere, die lediglich baden wollen, das Angeln als Nutzung ablehnen.


    Ich kenne natürlich auch die Probleme, die durch die Vermüllung der Badegäste entstehen.
    Nicht wenige haben da echt eine geistige Lücke, für die sollte es spezielle Badestellen auf einer Mülldeponie geben, da passen sie besser hin.

    Lustig finde ich auch die Damen, die sich den Körper ganz bräunen wollen und dieses in der freien Natur tun.
    Dann aber die Polizei rufen, weil sie sich durch einen Angler gestört fühlen der zig Meter entfernt sitzt.
    Einige haben echt eine Klatsche.
    (Auch da, leben und leben lassen und nicht nur Ich, schon gar nicht wenn man etwas verbotenes tut.)
    Gruß Steini

  6. #6
    Themenstarter

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    AW: Badegäste

    Probleme für die Gewässer sehe ich da weniger. Bis auf das leidige Müllthema.
    Als Angler habe ich aber häufig selber ein Problem damit.

    Letztes Jahr bin ich abends zum Karpfenangeln gefahren und alles schön aufgebaut.
    Morgens um 7 Uhr wunderte ich mich, das ich Geräusche hörte, die dort nicht sein sollten.
    Also raus aus dem Zelt und da steht ca. 10m hinter mir ein nackter Kerl so mitte 60.
    Da konnte selbst der Kaffee nicht mehr helfen, der Tag war gelaufen.
    Um 10.00 Uhr bin ich dann vom See geflüchtet, weil ein Angeln nicht mehr möglich war.
    Ich musste mir bis dahin mehrmals anhören, das es doch ein Frechheit sei dort zu Angeln, wo die Baden wollen.

    Als FA wurde ich danach mehrmals gefragt, warum wir nichts dagegen machen würden.
    Auf Nachfrage bei unserem Vorstand wurde mir halt auch gesagt, das uns die Rechtliche Handhabe dazu fehlen würde, weil wir nur das Fischereirecht haben.

    Daher Interessierte es mich halt, wie das bei euch so geregelt ist bzw. ob Ihr auch diese Probleme habt.
    Es ging übrigens um Seen in NRW und NDS.

    Gruß Marcus

  7. #7

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    AW: Badegäste

    verständlich, hatte auch schon verschiedene, ähnliche "Erlebnisse".

    Man sitzt als Angler in der Beziehung hat leider selten am längeren Hebel...

  8. #8
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Badegäste

    Zitat Zitat von BMP Beitrag anzeigen


    Letztes Jahr bin ich abends zum Karpfenangeln gefahren und alles schön aufgebaut.
    Morgens um 7 Uhr wunderte ich mich, das ich Geräusche hörte, die dort nicht sein sollten.
    Also raus aus dem Zelt und da steht ca. 10m hinter mir ein nackter Kerl so mitte 60.
    Da konnte selbst der Kaffee nicht mehr helfen, der Tag war gelaufen.
    Um 10.00 Uhr bin ich dann vom See geflüchtet, weil ein Angeln nicht mehr möglich war.
    Ich musste mir bis dahin mehrmals anhören, das es doch ein Frechheit sei dort zu Angeln, wo die Baden wollen.

    Gruß Marcus
    Leben und leben lassen.


    Ich will das mal auf die Spitze treiben, um es spannender zu machen.

    Nehmen wir mal an es ist ein bekannter Badeplatz und Du hast da richtig viel aufgebaut, um länger anzusitzen.
    Ich könnte mir vorstellen im Streitfall verlieren beide.
    Der eine darf halt nicht die Rechte des anderen beeinträchtigen.
    Soll bedeuten, Wir als Angler haben uns so zu verhalten das da auch baden möglich ist, ein Badegast muß dann aber auch Rücksicht auf Angler nehmen.
    Soll bedeuteten Du kannst nicht quer werfen und dich dann beklagen wenn da Jemand reinschwimmt, Er aber muß einen gewissen Abstand wahren, wenn es möglich ist.
    Das F.k.k und Campieren (als nichts anderes empfinde ich so eine 30 h Ansitz) am Wasser, rechtlich in Deutschland etwas kritisch sind, würde Euch beide betreffen.
    (Wenn es Jemand als störent empfindet)
    Wäre spanend wie das ein Richter sieht.
    Ich denke im Streitfall, könnte die Angelei eingeschränkt werden, wenn sie den Badebetrieb stört, auch wenn das Fischereirecht verpachtet ist.
    Die eine Seite pachtet lediglich ein ähnliches Recht, was die Badegäste so oder so besitzen.
    Verletzt sich Jemand durch die Ausübung des anderen ist die Haftung natürlich wohl auch klar.

    Einige greifen dann zu Stacheldraht, oder fahren Mutterboden auf wo Trockenrasen war.
    Ganz Exreme sollen auch schon Gülle eingeleitet haben um die Badewerte zu verschlechtern und das Gewässer zu düngen.
    Kein Fischereirecht wird so etwas decken, letzteres sind wohl eher Straftaten.
    Gruß Steini

  9. #9
    Themenstarter

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    AW: Badegäste

    Darum habe ich ja auch nach dem Motto "Der klügere gibt nach" gehandelt und mich dort Verabschiedet.
    In dem Fall wäre es übrigens Sache der Ordnungshüter gewesen und die Rechtslage eindeutig. Denn dort gibt es ein generelles Badeverbot weil dort regelmäßig Personen ertrinken. (anderes Beispiel)

    Wobei mir aber immer noch nicht klar ist, woher es eine allgemeine Badeerlaubnis geben sollte.
    Ich denke mir aus meinen Rechteverständnis heraus, das es nur mit Erlaubnis des Besitzers, eine Badeerlaubnis gibt.
    Mir ist zumindest in NRW keine generelle Erlaubnis bekannt.
    Geändert von BMP (06.03.13 um 12:26 Uhr)

  10. #10
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Badegäste

    So auf die Schnelle.
    z.B:http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...aden_recht.htm

    Ich denke das wird in allen Bundesländern ähnlich sein.
    Selbst in Österreich gilt es ähnlich.

    Besser Gemeingebrauch. http://www.fes-kommunalakademie.de/_...ingebrauch.pdf

    Ich denke das sind die Grundrechte die Menschen benötigen um überhaupt miteinander leben zu können.
    Also viel grundsätzlichere Dinge, wie die Dinge die viele Gesetze heute regeln und möglicherweise den Gemeingebrauch heute eingrenzen.
    Möglicherweise sind sie so grundsätzlich, daß man sie vorraussetzt, ohne sie immer weiter geregelt zu haben.
    Mir ist zum Beispiel auch nicht klar, wo Ich nachlesen kann ob ich die Luft die ich atme auch wirklich atmen darf, ich nehme mir mal das Recht.

    Wenn Ich das nun richtig verstehe, ist das Recht dort zu Angeln ein weiteres untergeordnetes Recht.
    Untergeordnet also auch, auch wenn man als Pächter der Fischerei Einschränkungen erfährt.
    Wenn man aber als Besitzer des dann untergeodneten Rechtes etwas verlangt was dem höheren Recht wiederspricht, könnte es Probleme geben.
    Gruß Steini

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