Im Zuge einer Selbstanzeige - vor gut 3 Jahren - gegen meine Person, wegen der Einberufung einer Veranstaltung ohne vorheriger Genehmigung, wurde dieser nicht statt gegeben, da es in diesem Falle nicht ausgereicht hat von einer fischereilichen Veranstaltung zu sprechen, wenn sich 12 Menschen an einem Flussabschnitt treffen, um dort gemeinsam zu fischen und anschließend zu bei Grillfleisch und Bierchen beieinander zu sitzen.

So die Lage in NRW.

Was nun letztendlich eine Fischereiliche Veranstaltung im Sinne des Gesetzes ist konnte ich nicht in Erfahrung bringen.