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Thema: Tierrechtsorganisation PETA verklagt Angler

  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Albert
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    Tierrechtsorganisation PETA verklagt Angler

    ORANIENBURG - „Zwei Wettangler aus Oranienburg haben 140 Fische in sieben Stunden mit lebenden Maden geangelt und die toten Tiere anschließend Förstern für eine Treibjagd überlassen“, so der Vorwurf von Bartek Langer von der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland e. V. Angeln mit Lebendködern, aber auch „Wettbewerbsangeln“ verstoße jedoch gegen das Tierschutzgesetz, so sein Vorwurf. Deshalb habe Peta Strafanzeige gegen die beiden Männer erstattet.
    Märkische Allgemeine

    Bitte auch den Kommentar lesen.
    Gruß
    Albert

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Tierrechtsorganisation PETA verklagt Angler

    Die LFischO des Landes Brandenburg zu Angelveranstaltungen:

    § 9
    Genehmigungsverfahren


    (1) Veranstaltungen nach § 8 sind der Fischereibehörde mindestens einen Monat vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Fischereibehörde den Antrag nicht spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ablehnt.
    (2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Veranstalter nicht nachweist, daß die Angelveranstaltung aus einem vernünftigen Grund stattfindet, oder wenn die Einhaltung von tierschutzrechtlichen Vorschriften nicht gewährleistet ist.
    (3) Ein vernünftiger Grund nach Absatz 2 ist insbesondere nicht gegeben, wenn

    1. die Veranstaltung nach dem Gesamtbild vorwiegend aus Wettbewerbsgründen, zur Erzielung von Geld-, Sach- oder sonstigen Preisen oder zur Ermittlung von Siegern oder Platzierten durchgeführt wird,
    2. Fische der zu fangenden Arten innerhalb der letzten drei Monate vor Beginn der Veranstaltung in das Gewässer eingesetzt wurden,
    3. keine sinnvolle Verwertung des Fanges erfolgt.


    ~~~

    Sollte es sich tatsächlich um ein Wettangeln gehandelt haben, läge ein Verstoß gegen § 9 (3) 1. vor, der zu ahnden wäre. Zu prüfen ist auch, ob die Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet und auch behördlich genehmigt wurde.

    War es überhaupt eine Veranstaltung i.S. der BbgFischO? Oder saßen da nur 2 Angler mit 13m langen Kopfruten?

    Ein genereller Verstoß gegen das TierSchG ist über die Pressemitteilung für mich erstmal nicht erkenntlich ...
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Tierrechtsorganisation PETA verklagt Angler

    Im Zuge einer Selbstanzeige - vor gut 3 Jahren - gegen meine Person, wegen der Einberufung einer Veranstaltung ohne vorheriger Genehmigung, wurde dieser nicht statt gegeben, da es in diesem Falle nicht ausgereicht hat von einer fischereilichen Veranstaltung zu sprechen, wenn sich 12 Menschen an einem Flussabschnitt treffen, um dort gemeinsam zu fischen und anschließend zu bei Grillfleisch und Bierchen beieinander zu sitzen.

    So die Lage in NRW.

    Was nun letztendlich eine Fischereiliche Veranstaltung im Sinne des Gesetzes ist konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  4. #4

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    AW: Tierrechtsorganisation PETA verklagt Angler

    Die Armen Maden :-))))))))))

  5. #5

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    AW: Tierrechtsorganisation PETA verklagt Angler

    Vor allem, daß die armen Fische lt. Meeresbiologin(!) "beim Hochziehen keine Luft bekommen" verwundert und bedrückt mich sehr.

    Also schnell an Land mit allen Fischerln, auf daß sie schnell Luft bekommen mögen!!!!


    oder doch noch ein paar Semester an der Uni anhängen...?
    Geändert von koppe (30.11.12 um 16:39 Uhr)

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