Hi Smithie,
ja, NRW z.B., ich meine, das LFischG NRW weist diese Größenangabe auf.
Der Passus gehört zur Definition der sog. 'Privatgewässer', um von öffentlichen zu unterscheiden und somit den Geltungsrahmen für bestimmte Vorschriften abzustecken.
Also durchaus offiziell, nicht inoffiziell.
Zur Themenfrage: eine Anfrage bei der zuständigen UFB sollte da weiterhelfen ...