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Thema: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

  1. #11
    Themenstarter

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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Zitat Zitat von Detlev Beitrag anzeigen
    Hier habe ich einen Einwand.
    OK.

    Ich meinte es anders:

    Grundsätzlich steht es jedem frei, einen Angler an einem Gewässer zu fragen, ob er Fischerei- & Erlaubsschein hat.

    Zeigt der Angler demjenigen die Dokumente, ok.
    Zeigt es die Dokumente nicht, ist an der Stelle die Aktion für jeden "normalen" Angler beendet. Er hat keine weitere Handhabe.
    Ist der Kontrollierende Aufseher oder Polizist, hat er weitergehende Saktionierungsmöglichkeiten.

    Meines Wissens hat solche Sanktionierungsmöglichkeiten der Pächter oder Fischereiberechtigte nicht?!

  2. #12
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Zitat Zitat von smithie Beitrag anzeigen
    Ist der Kontrollierende Aufseher oder Polizist, hat er weitergehende Saktionierungsmöglichkeiten.
    Moin,

    Sanktionierungen wird es durch einen Fischereiaufseher keine geben. Solche Rechte besitzen wir nicht. Wir dürfen lediglich beobachten, kontrollieren und das Ergebnis in Schriftform an die UFB weiterreichen. Die UFB oder die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob es ein Verfahren gibt oder ein Ordnungsgeld auferlegt wird oder ob die Sache fallen gelassen wird.

    Der einzige Fall in dem ein FA weiterreichende Handlungen durchführen kann, ist der, wenn Gefahr im Verzug ist. In diesem Fall dürfte er Dinge sicherstellen, um die Gefahr abzuwenden.


    Um aber noch einmal auf deine Frage aus dem Erstbeitrag einzugehen:

    In 40 Tagen bin ich nicht mehr Mitglied in meinem dann "ehemaligen" Verein. Dort wurde es so gehandhabt, dass die Gewässerwarte und die Mitglieder des Vorstandes die Mitglieder kontrollieren durften. Hätten sich diese nicht ausgewiesen, bliebe auch hier nur der Ruf nach den Ordnungskräften.

    Kontrolliert wurde in aller Regel nur, wenn man selber zum Angeln ans Wasser gefahren ist. Ein oder zwei Gewässerwarte fuhren hin und wieder auch so ans Wasser. Gab es dort Gesichter, die unbekannt waren, wurde natürlich nach den Papieren gefragt. Bei einem dringenden Verdacht auf Schwarzfischerei wurde in aller Regel ich dazu gerufen, da ich der einzige (ehren)amtliche im Verein war und somit berechtigt mir die Papiere zeigen zu lassen.

    Wenn ich nun aus dem Verein austrete, verbleibt mir zur Kontrolle noch die Niers, in einem Bereich, der sich über zwei Stadtgebiete erstreckt. Kontrolliert wird quasi immer, wenn ich mich in der Nähe aufhalte. Muss ich von einem Ort zu anderen, meide ich in aller Regel die Hauptstraßen, sondern ziehe die Neben- und Feldwege vor, die am Fluss entlang führen. Dadurch entsteht ein zufälliges und regelmäßiges Kontrollmuster. Kontrollen des Nachts sind zwar selten, kommen aber auch gezielt vor.

    Spaß machen Touren mit dem Kanu. Da kann man genießen und kontrollieren. Das Nützliche mit dem Sinnvollen im Verbund.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #13
    Themenstarter

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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Zitat Zitat von Mattes Beitrag anzeigen
    Der einzige Fall in dem ein FA weiterreichende Handlungen durchführen kann, ist der, wenn Gefahr im Verzug ist. In diesem Fall dürfte er Dinge sicherstellen, um die Gefahr abzuwenden.
    Geräte und Taschen o.ä. besichtigen, Dinge sicherstellen, Platzverweis erteilen, etc.
    Die vorgenannten Möglichkeiten hat ein Mitglied oder ein Vorstandsmitglied (als "nicht-Aufseher") nicht.
    Klar ist dabei natürlich, dass hier ggf. die Grenzen schnell erreicht sind, da ich natürlich nicht mit Gewalt die Kontrolle durchziehen kann.

    Ggf. sind auch die rechtlichen Möglichkeiten eines FA unterschiedlich von BL zu BL.
    Geändert von smithie (20.11.12 um 10:17 Uhr)

  4. #14
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Zitat Zitat von Detlev Beitrag anzeigen
    Der Erlaubnisscheininhaber fällt in aller Regel nicht unter den Begriff des Fischereiberechtigten.
    Zitat Zitat von smithie Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich steht es jedem frei, einen Angler an einem Gewässer zu fragen, ob er Fischerei- & Erlaubsschein hat.
    (...)
    Zeigt es die Dokumente nicht, ist an der Stelle die Aktion für jeden "normalen" Angler beendet. Er hat keine weitere Handhabe.
    Moin!
    Was in dieser Diskussion nicht vergessen werden darf, ist die Vereinsinterne Regelung, dieser Vertrag wurde durch jedes Vereinsmitglied per Unterschrift auf seinen Papieren bestätigt und anerkannt.
    Zitat Zitat von Auszug aus den pers. Papieren
    Nach Aufforderung ist jedes Mitglied verpflichtet, sich dem gegenüber amtlichen Aufsichtspersonen, der Fischereiaufsicht und sich ausweisenden Vereinsmitgliedern auszuweisen.
    Fischereiaufseher mit Ausweis sind berechtigt, gegen Quittung die Ausweispapiere, mit Ausnahme des Fischereischeines, eines Mitgliedes einzuziehen. Der Fischereiaufsicht sind auch die Fangbeute und mitgeführten Behältnisse usw. vorzuweisen. Ihren Anordnungen ist umgehend Folge zu leisten.
    Somit darf ich als "zur Fischereiaufsicht berechtigte Person" sehr wohl Kontrollen durchführen, als benannte Fischereiaufsicht sogar die Inspektion der Taschen, Kühlboxen, Eimer etc. vornehmen, solange der Kontrollierte kooperativ ist, ist ja alles in Ordnung. Gehört er nicht dem Verein an, hat er den Vertrag auch nicht akzeptiert, logisch. Bei Verweigerung bleibt also nur der Ruf nach der Pol oder WaPo.

  5. #15
    Themenstarter

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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
    Moin!
    Was in dieser Diskussion nicht vergessen werden darf, ist die Vereinsinterne Regelung, dieser Vertrag wurde durch jedes Vereinsmitglied per Unterschrift auf seinen Papieren bestätigt und anerkannt.

    Somit darf ich als "zur Fischereiaufsicht berechtigte Person" sehr wohl Kontrollen durchführen, als benannte Fischereiaufsicht sogar die Inspektion der Taschen, Kühlboxen, Eimer etc. vornehmen, solange der Kontrollierte kooperativ ist, ist ja alles in Ordnung. Gehört er nicht dem Verein an, hat er den Vertrag auch nicht akzeptiert, logisch. Bei Verweigerung bleibt also nur der Ruf nach der Pol oder WaPo.
    Genau das ist der Punkt!
    Wenn der andere kooperativ ist, kein Problem.
    Wenn nicht, kann das Vereinsmitglied oder Vorstand auch nur (Wa)Pol rufen.

  6. #16

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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Jetzt kommen wir auf den Punkt.
    Ist so eine vereinsinterne Regelung rechtens?

  7. #17
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Hallo Detlev,

    kannst du mal den Originaltext des Paragraphen hier rein kopieren, den du ober umrissen hast. Der Wortlaut ist oft entscheidend.

    Sollte die Verordnung geltendes Recht beschneiden oder aufweichen oder dem zuwider handeln, wäre die Regelung des Vereins eigentlich nichtig.

    Als Mitglied würde ich mich dann zwar erst mal daran halten, aber spätestens auf der kommenden JHV eine Änderung anstoßen.

    Nachtrag: Habe den Titel mal angepasst.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  8. #18

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    AW: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Dann schau mer mal!

    Bayerisches Fischereigesetz Art. 29 Abs. 4
    Wer den Fischfang ausübt, ohne selbst Fischereiberechtigte oder Fischereipächter zu sein, muss einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

    Arbeitsblatt Bayerisches Fischereigesetz
    Wer den Fischfang ausübt, muss soweit erforderlich Fischereischein und Erlaubnisschein immer mit sich führen und auf Verlangen folgenden Personen zur Prüfung aushändigen:
    -Polizeibeamten,
    -Fischereiberechtigten,
    -Fischereipächtern
    -Fischereiaufseher
    (Art. 29 Abs. 4 Satz 1, Art. 57 Abs.1)

  9. #19
    Themenstarter

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    AW: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    @Detlev: genau.

    Zusätzlich kann natürlich per "Vertrag", also Erlaubnisschein , anderes, weiteres vereinbart werden (also z.B. Kontrolle durch Mitglied oder Vorstandschaft).
    Mit dem Kauf (Unterschrift) erkennt der Fischer die Regelungen an.

    Probleme gibt's so und so nur dann, wenn der Kontrollierte dem Mitglied oder Vorstandsmitglied nicht "folgt".

    Ich darf ja auch jeden auf der Straße nach seinem Ausweis fragen, nur wenn er ihn mir nicht gibt, kann ich ihm schlecht Fingerabdrücke abnehmen... :-)

  10. #20

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    AW: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Schwierig wird es dann, wenn sich weniger bekannte Gesichter am Wasser aufhalten und ständig von Erlaubnisscheininhabern kontolliert werden. Dann ist Ärger vorprogrammiert. Vorallem wenn sie sich einfach nicht mehr kontrollieren lassen und das "normale" Vereinsmitglied sich daran aufhängt und auf sein vermeindliches Recht besteht. Auch Tageskartenangler werden die Nase bald voll haben, wenn jeder seinen Schein sehen möchte. Das Fischereigesetz ist nun mal höher als eine vereinsinterne Regelung, aber wenn das die Mitglieder so wollen, dann ist es auch OK.
    Wir im Verein haben genügend Gewässerwarte und Fischereiaufseher die ihrer Arbeit auch nachkommen und es kommt gar nicht zu selten vor, dass Angler mehrmals am Tag kontrolliert werden.
    Wir hatten mal einen Fall, da haben sich zwei Mann bei einem Arbeitsdienst ganz gut verstanden und haben auch ein Bier zusammen getrunken. Am selben Tag kontrollierte der eine dann den anderen beim Angeln. Es gab sehr großen Unmut. Meiner Meinung nach sollten auch nur Personen kontrollieren, die das Fischereigesetz kennen und die vereinsinternen Regelungen, die sich auch regelmäßig damit beschäftigen. Erlaubnisscheininhaber lesen oft nicht mal ihren eigenen Erlaubnisschein durch.
    Dennoch eine schöne und interessante Diskussion.
    Geändert von Detlev (21.11.12 um 10:37 Uhr)

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