Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
Moin!
Was in dieser Diskussion nicht vergessen werden darf, ist die Vereinsinterne Regelung, dieser Vertrag wurde durch jedes Vereinsmitglied per Unterschrift auf seinen Papieren bestätigt und anerkannt.

Somit darf ich als "zur Fischereiaufsicht berechtigte Person" sehr wohl Kontrollen durchführen, als benannte Fischereiaufsicht sogar die Inspektion der Taschen, Kühlboxen, Eimer etc. vornehmen, solange der Kontrollierte kooperativ ist, ist ja alles in Ordnung. Gehört er nicht dem Verein an, hat er den Vertrag auch nicht akzeptiert, logisch. Bei Verweigerung bleibt also nur der Ruf nach der Pol oder WaPo.
Genau das ist der Punkt!
Wenn der andere kooperativ ist, kein Problem.
Wenn nicht, kann das Vereinsmitglied oder Vorstand auch nur (Wa)Pol rufen.