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Thema: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

  1. #1

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    (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, wie das Thema Aufsicht bei euch abläuft.

    * Wie viele Mitglieder und Gewässer habt ihr?
    * Wie viele Aufseher habt ihr?
    * Wie oft sind die unterwegs? (wie machen die das zeitlich? Rentner?)
    * Kontrolliert die Vorstandschaft bei euch auch (=aktiv)?

    Viele Grüße
    Rupert

  2. #2

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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt

    Moin Moin Bei Uns Ist es Erstmal so das Jedes Mitglied Jeden Angler am Vereinsgewässer Kontrollieren Darf . Wir Haben 9 Gewässer Und 2 GW und ein GW Obmann . Ich geh je Nach Jahreszeit 2 - 4 Mal die Woche um die 3 seen in Meiner Nähe zu unterschiedlichen Zeiten Manchmal geh ich auch 2 mal am Tag an den WE wen es besonders schön ist und nachts warm ist und die weißen Kormorane unterwegs sind. Die anderen beiden gehen Je nach Wetter 1 - 2 mal die Woche die Rest seen ab . Ich Bin berufstätig und Vater die anderen beiden Rentner.

  3. #3

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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt

    Hi, wir haben ein Gewässer, Uferlinie sind rund 10km, haben derzeit ca. 350-400 Mitglieder. Haben vier bestellte Fischereiaufseher, und nochmals vier Hilfsaufseher. Kontrollen erfolgen nach eigenem Ermessen ohne Vorgaben des Vorstands.
    In den Jahren seit 1999 bin ich in weit über 6000 Angelstunden zu allen Tages- und Jahreszeiten keine 10 mal auf einen der Kontrollöre (deren eigene Angelansitze mal ausgeschlossen) gestoßen.

    Grüße Geronimo
    Geändert von Geronimo (14.11.12 um 13:08 Uhr)

  4. #4
    Avatar von Günter
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt

    In Bayern ist es nicht erlaubt, dass jeder Angler jeden anderen Angler kontrollieren kann. Hatten wir auch gedacht und sind dazu belehrt worden.

    Bei uns ist das Gewässer in Strecken aufgeteilt und jedes Gewässer hat meistens 2 Gewässerwarte dazu gibt es noch 2 Hauptgewässerwarte dazu kontrollieren auch noch die Verwaltungsmitglieder sowie die Vorstandschaft.
    Die Gewässerwarte bilden bei uns den Fachausschuss und bestimmen den Besatz, Schonzeiten...
    Wir haben 28 Gewässerwarte auf unsere Angelstrecken eingeteilt und alle Besitzen einen Ausweis.

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt

    Das Thema ist so alt wie die Anglerforen selber.

    Die Freigabe der Aufsicht an alle Mitglieder halte ich für den falschen Weg. Nicht umsonst sollten die ehrenamtlich Kontrollierenden der Behörde (in NRW) mindestens 10 Jahre Inhaber des Fischereischeins sein und zudem auch die persönliche Kompetenz inne haben.

    Wenn ich als Neuling in einen Verein eintrete, würde mein unbekanntes Gesicht vermutlich einen Run auslösen und ich wäre nach der vierten, fünften Kontrolle vermutlich arg genervt.

    Ein weiteres Problem: Als Mitglied des Verein bin ich an die Anerkennung der Gewässerordnung und der Satzung gebunden und muss mich jedem gegenüber ausweisen. Als Schwarzangler müsste ich mich allerdings nicht ausweisen, da ich die Gewässerordnung oder die Satzung ja nie anerkannt habe.

    Nun könntest du mutmaßen: Ah, der will sich nicht ausweisen, also Schwarzangler. Demzufolge rufst du die Polizei. Nun stellt sich heraus, dass ich aber doch ein Vereinsmitglied bin und nur gegen die Gewässerordnung verstoße, weil ich mich dir gegenüber nicht ausgewiesen habe. Mitnichten bin ich aber ein Schwarzangler. Die Polizei darf wieder abdackeln.

    Ich finde das ganze System krankt, dass sich (zumindest bei uns) Vereine ihre Kontrolleure selber aufstellen können. Ein behördlicher Aufseher muss erst vom Verein dazu erhoben werden und bei der UFB vorgeschlagen und von selbiger dann ernannt werden. Dieser kontrolliert dann auch nur das eigene Vereinsgewässer.

    Viel besser wäre es, unabhängige Aufseher aufzustellen. Wer ein Gewässer kontrolliert, sollte dort auch nicht zur aktiven Anglerschaft gehören. So gibt es immer Skrupel, einen bestimmten Personenkreis wegen einer OWI oder Strafsache zu belangen. Die berühmte Krähe, die der anderen nicht abgeneigt ist.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  6. #6
    Avatar von Günter
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    378

    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Ich meinte jetzt nicht die Freigabe vom Verein aus, bei uns in Bayern ist das gesetzlich nicht erlaubt.
    Also es sind nur die Pächter (und die Eingesetzten Personen berechtigt) zu kontrollieren
    Die eingesetzten Gewässerwarte sind bei uns im Fachausschuss und sind mit Ausweisen ausgestattet.
    Geändert von Günter (18.11.12 um 16:44 Uhr)

  7. #7
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Hi Günter,

    ich bezog mich auf Geronimo. Habe dummerweise kein Zitat eingefügt.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  8. #8
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt

    Zitat Zitat von Mattes Beitrag anzeigen

    Viel besser wäre es, unabhängige Aufseher aufzustellen. Wer ein Gewässer kontrolliert, sollte dort auch nicht zur aktiven Anglerschaft gehören.
    Dieser Vorschlag zur Verbesserung erhält meine volle Unterstützung ... gegenüber den UFBen aller Bundesländer.
    (Sichwort Vereinsgebundenheit)
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  9. #9
    Themenstarter

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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt

    Zitat Zitat von Günter Beitrag anzeigen
    In Bayern ist es nicht erlaubt, dass jeder Angler jeden anderen Angler kontrollieren kann. Hatten wir auch gedacht und sind dazu belehrt worden.
    Jein... :-)

    Kontrollieren kann grundsätzlich jeder jeden. Nur wenn man an der Stelle ankommt, dass der Gegenüber einem Erlaubnisschein und Fischereischein nicht zeigen will, hat man als Vorstandsmitglied genauso wie als "normales" Mitglied keine weitere Handhabe. Man kann nur die Polizei oder einen Fischereiaufseher hinzuziehen.

    Selbst wenn in der Jahreskarte drinnen steht, dass Vorstandsmitglieder kontrollieren dürfen, haben die keine zusätzlichen Rechte, die über die eines Mitgliedes hinaus gehen. Das ist jetzt für Bayern, wie es in anderen BL ist, weiß ich nicht.

    Mir ging es eigentlich darum, wie viele Aufseher sich bei euch auf wie viele Gewässer verteilen, wie oft die unterwegs sind, ob sonst noch jemand kontrolliert, etc. pp.
    Geändert von smithie (18.11.12 um 20:44 Uhr)

  10. #10

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    9

    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Kontrollieren kann grundsätzlich jeder jeden.
    Hier habe ich einen Einwand.

    Kleiner Auszug aus dem Bayerischen Fischereigesetz:
    Folgende Personen dürfen kontrollieren.
    -Polizeibeamten,
    -Fischereiberechtigten,
    -Fischereipächtern
    -Fischereiaufseher
    Der Erlaubnisscheininhaber fällt in aller Regel nicht unter den Begriff des Fischereiberechtigten.

    Nix für ungut.
    Grüße
    Detlev

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