Kontrollieren kann grundsätzlich jeder jeden.
Hier habe ich einen Einwand.

Kleiner Auszug aus dem Bayerischen Fischereigesetz:
Folgende Personen dürfen kontrollieren.
-Polizeibeamten,
-Fischereiberechtigten,
-Fischereipächtern
-Fischereiaufseher
Der Erlaubnisscheininhaber fällt in aller Regel nicht unter den Begriff des Fischereiberechtigten.

Nix für ungut.
Grüße
Detlev