Guten Morgen zusammen,

seit langer Zeit keimt immer wieder die Diskussion ob der Funktion diverser Institutionen auf, die öffentliche Gewässer als eine Art "Privateigentum" behandeln, ja ganze Ökosysteme mit allem Einfluss auf deren Drum-Herum für sich gepachtet zu haben scheinen?

Offenbar geht dabei sogar einschlägiges EU-Recht unter, z.B. was die Möglichkeiten zum Erhalt der Biodiversität betrifft oder den "Kampf" uns sauberes Wasser.

Welche Rechte haben dabei die Verbände?

Die Vereine?

Privatpersonen?

Welche Verpflichtungen ergeben sich aus den Rechten?

Was muss mit den Geldern gemeinnütziger Vereinen passieren?

Was müssen die tun, um überhaupt gemeinnützig zu sein?

Welche Instanzen überwachen genannte Organisationen?

Welche Auskünfte müssen erteilt werden?

Können Vereine über Leben und Tod gewisser Lebenwesen entscheiden, nur weil sie dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen?

???????

Ein ganzer Satz von Europäern aus unserem Umfeld ist inzwischen sehr neugierig geworden und wer kann solche Neugierde befriedigen?

Gibt es offizielle Stellen, die solche Fragen rechtsverbindlich beantworten können?

Welche Instanzen kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften?

VG Helmuth