Einfluss haben aber alle Helmuth.
Institutionen/örtl. Behörden unterliegen den gesetzlichen Anforderungen des § 11 Bundesnaturschutzgesetz.
Auch die Fortschreibung (ganz wichtig) muss sich am § 9 Abs. 4 BNatSchG anlehnen.
Dazu kommen noch Naturschutzgesetze der Bundesländer.
Ausweisung in Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, besonders geschützte Biotope usw.

Zitat aus meiner Heimatstadt:
Um den Planungsprozess transparent zu gestalten, wird ein umfangreicher Beteiligungsprozess realisiert. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planes erfolgt die regelmäßige Beteiligung verschiedener Gremien, welche sich aus Vertretern des Umwelt- und Naturschutzes, der Politik und der Wirtschaft zusammensetzen. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen binden die Bevölkerung in den Planungsprozess ein.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass woanders die Uhren falsch gehen. Das es Schwierigkeiten jeglicher Form hier und da der Zusammenarbeit gibt ist fast normal.
Alle Beteiligten haben ihre Vorstellungen und ihre tierischen Lieblinge.

Eine Frage: Muss man gemeinnützig im Sinne von Vereinsrecht sein um sich einzubringen ?

Welche Auskünfte müssen erteilt werden?
Na alle relevanten.

Können Vereine über Leben und Tod gewisser Lebenwesen entscheiden, nur weil sie dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen?
Wenn es um Biber geht ???
Bei Säugern, Vögel, Fische illegal.
Bei künstlich eingebrachten Mäander in einen kanalisierten Fluss kann man aber nicht jeden Flussflohkrebs umsiedeln.