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Thema: Gewässer befahren...

  1. #1

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    Gewässer befahren...

    Hallo zusammen,

    im LFG NRW gibt es lt. §54 Abs. 3 das Recht, Gewässer zu befahren.

    Nun stelle ich mir die Frage, wie man dieses Befahren auslegen kann.

    Laut Satzung der Stadt geht folgendes hervor: "Die Benutzung der Wasserflächen ohne die Entrichtung des Entgeltes ist nicht gestattet."
    Sind wir als FA nun fein raus, oder müssen wir tatsächlich eine Bootskarte lösen, um unserer Aufgabe nachzukommen?



    LG
    Totty

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Thorsten
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    AW: Gewässer befahren...

    Hallo Totty,

    wenn das LFG eindeutig dieses Recht ohne weitere Einschränkungen beschreibt, müsstest du als FA die Gewässer kostenlos befahren dürfen, so lange es in Ausübung deiner Tätigkeit ist.

    Bei den Gesetzen ist es so, dass das höherstehende Gesetz immer Vorrang hat vor dem untergeordneten. Eine Stadtverordnung würde ich in dem Fall als untergeordnet ansehen.

    Zur Sicherheit einfach bei der Stadt oder deinem Dienstherren anfragen, den Paragraphen und die Sachlage schildern, dann wird man die Sache rechtsverbindlich klären.

  3. #3

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    30

    AW: Gewässer befahren...

    Ich sehe es wie Thorsten.
    In ausübung meiner Tätigkeit darf ich ja auch Deiche befahren als Angler zB nicht. Nur leider wird das auch misbraucht, aber das ist ein anderes Thema.

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