Hallo zusammen,

im LFG NRW gibt es lt. §54 Abs. 3 das Recht, Gewässer zu befahren.

Nun stelle ich mir die Frage, wie man dieses Befahren auslegen kann.

Laut Satzung der Stadt geht folgendes hervor: "Die Benutzung der Wasserflächen ohne die Entrichtung des Entgeltes ist nicht gestattet."
Sind wir als FA nun fein raus, oder müssen wir tatsächlich eine Bootskarte lösen, um unserer Aufgabe nachzukommen?



LG
Totty