Hallo,

Wie bereits bei den anderen beiden Lehrgängen (GW I & II) werde ich hier auch über diesen Lehrgang Bericht erstatten.

Ankunft in Albaum war heute Morgen um 09:00. Wie üblich wurde ich im Landhaus Schulte untergebracht. Kurzes Einchecken vor dem Unterricht und dann ging es den Berg runter zur Fischereiökologie.

Um 10:30 begrüßte uns Herr Steinberg recht herzlich.

Anwesend sind bei diesem Kurs nur eine sehr begrenzte Anzahl Teilnehmer. Waren es bei den anderen Kursen jeweils um die 35 – 40 Personen, sind es nunmehr nur 16 Personen. Da unter diesen Personen auch Lehrlinge des Landesamtes sind und andere, die die Anreise und Unterbringung auf eigene Faust durchführen, sind auch entsprechend wenige hier im Landhaus untergebracht. Gerade mal 7 Personen fanden sich zu Tisch.

In dieser kleinen Runde diskutiert es sich aber viel angenehmer, als es zu Zeiten mit mehr Teilnehmern möglich war. Die Gruppenbildung fällt quasi weg, da man nur noch genüge Leute für eine Gruppe zusammen bekommt.

Der organisatorische Ablauf und eine kurze Einführung in die Agenda wird erläutert. Das „Merkblatt Elektrofischerei“ wird verteilt. Den Inhalt werde ich später, nach dem Querlesen wiedergeben.

10:40 Uhr

Die rechtlichen Grundlagen werden besprochen. Zuständig für die Rahmenbedingungen ist das LFischG NRW. Die Details regeln die LFischVO NRW.
Eigentlich ist das, was wir lernen verboten, da es eine schädliche Fangmethode darstellt. Erst mit Auflagen und einer Genehmigung wird eine rechtlich saubere Sache daraus.
Neben den Vorgaben der VDE, denen die Geräte entsprechen müssen, bedarf es der Genehmigung von UFB (Kreis/Stadt), der Zustimmung der Fischereigenossenschaft , bzw. des Fischereiberechtigten, sowie dem Bedienerschein für den Ausführenden.

Erstreckt sich eine Befischung Kreis- oder Städteübergreifend, muss man heute nicht mehr alle Städte oder Kreise anfragen, so wie es früher der Fall war. Heute regelt die Anfrage eine UFB, die sich dann mit ihren Kollegen abstimmt.

Sind die E-Befischungen im Rahmen der WRRL oder FFH-Richtlinien notwendig, reicht es aus, den Fischereiberechtigten darüber zu informieren. Dient das Unterfangen „nur“ hegerischen Maßnahmen oder ähnlichem, bedarf es deren Einverständnis.

Anschließend wurde noch ein wenig auf die VDE-Bestimmungen eingegangen. Zum Beispiel, dass Reparaturen am Gerät natürlich nur vom Fachmann ausgeführt werden dürfen. TÜV-Intervalle, Sichtkontrollen des Gerätes vor Bedienung, etc.

Ob und in wie weit die private Haftpflichtkasse bei entstandenen Schäden aufkommt, sollte jeder Bediener im Vorfeld klären.

11:30 Uhr

Herr Jarocinski entführt uns in die Gerätehalle zur Gerätekunde. 8 verschiedene E-Befischungsgeräte werden gezeigt. Vom kleinen Akkugerät, dass nur Impuls beherrscht, über rückentragbare Motorgeräte, bis hin zu großen Generatoren, die in Extremsituationen zum Einsatz kommen. Draußen auf dem Hof wird noch die montierte Streifenanode am Boot in Augenschein genommen.

Mittagstisch

14:00 Uhr bis Ende

Frau Iris Gräve nimmt sich 3 Stunden Zeit, um uns in die erste Hilfe bei Unfällen mit Strom einzuweisen. Nicht, wie man Unfälle damit verhindert, sondern, was zu tun ist, wenn es einmal dazu gekommen ist.

Vieles erinnert an den Lehrgang seinerzeit, als wir alle unseren Führerschein gemacht haben. Allerdings mit so einigen Änderungen. Viele Dinge, die man früher so oder so gemacht hat, macht man heute gänzlich anders. So ist jedem einmal zu empfehlen seinen 1. Hilfe-Kurs einmal aufzufrischen.

Änderungen zu damals (bei mir mehr als 20 Jahre her) sind beispielsweise, dass man eben kein kaltes Wasser auf Verbrennungen geben soll, sondern lauwarmes. Der gesamte Ablauf der Rettungskette wurde quasi erneuert. Hat man früher Zeit mit dem Pulsfühlen vergeudet, soll man heute lieber umgehend Hilfe anfordern. Herz-Lungen-Wiederbelebungsintervalle wurden neu aufgestellt, Atemspenden anders vergeben als früher und sogar die stabile Seitenlage wurde neu erfunden.

So gleich ist Abendbrotzeit. Morgen berichte ich weiter.