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Thema: Stichwort "Verschlechterungsverbot"

  1. #1
    Helmuth
    Gast

    Stichwort "Verschlechterungsverbot"

    Endloses Thema das Freude macht:

    Verschlechterungsverbot zwischen WRRL, neuem WHG und scheiterndem UGB

    Wie UGB-Befürworter und -Kritiker gemeinsam auf Nebenkriegsschauplätze geraten

    Da eine der wichtigsten „verschlechternden“ Vorgänge für Gewässer die konventionelle
    Landwirtschaft mit ihren Nebenwirkungen ist, ergibt sich insbesondere ein Klärungsbedarf
    hinsichtlich des künftigen wasserrechtlichen Umgangs mit Düngungen. Der Streit um die
    Einordnung der Düngung als genehmigungspflichtige Gewässerbenutzung ist schon sehr alt.
    ......

    http://www.sustainability-justice-cl.../texts/UGB.pdf

    Wem es noch nicht reicht:

    Weitere Infos:

    http://www.idur.de/assets/applets/WRRL_3.pdf

    http://www.wrrl-info.de/docs/vortrag_sem21_luecking.pdf



    Fachbuch ab 115,00 EURO:

    Titel:

    Das Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser: Art. 4 WRRL und §§ 25a, 25b, 32c und 33a WHG

    Kurzbeschreibung
    Das Verschlechterungsverbot im deutschen Wasserrecht basiert auf der Umsetzung der im Jahre 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie. Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt das ehrgeizige Ziel, bis zum Jahre 2015 für alle Gewässer der Europäischen Gemeinschaft einen „guten Zustand“ zu erreichen, wobei sie zur Beurteilung, wann der „gute Zustand“ vorliegt, die Bewertung der Gewässer nach einem Zustandsklassensystem vorsieht. Daneben fordert die Wasserrahmenrichtlinie, eine „Verschlechterung des Zustands“ zu verhindern (sog. Verschlechterungsverbot).
    Dabei stellt sich die Frage, wie das Verschlechterungsverbot zu verstehen ist. Bezieht es sich (nur) darauf, dass sich im Rahmen der Einwirkungen auf das Gewässer der „Zustand“ im Sinne der Zustandsklassen negativ verändert, das Gewässer also in eine schlechtere Zustandsklasse eingestuft werden muss oder erfasst es bereits unterhalb dieser Intensitätsschwelle (auch) eine negative Veränderung des „Zustands“ im Sinne des Status quo des Gewässers, ohne dabei einen Wechsel der Zustandsklassen vorauszusetzen? Angesichts des Spannungsfeldes von Schutz und Nutzung der Gewässer in der wasserrechtlichen Praxis handelt es sich dabei nicht lediglich um eine rein theoretische Frage, hängt die Zulässigkeit eines sich auf ein Gewässer auswirkenden Vorhabens doch auch davon ab, dass es eben zu keiner „Verschlechterung“ in diesem Sinne kommt.
    Dieser Frage geht die Autorin nach, wobei sie die entsprechenden europarechtlichen und nationalen Bestimmungen inhaltlich umfassend beleuchtet und ihren Kontext sowie ihre Bedeutung für den wasserrechtlichen Vollzug darstellt. Zur Klärung der inhaltlichen Reichweite des Verschlechterungsverbots werden die maßgeblichen Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes nach ihrem Wortl, ihrer Entstehungsgeschichte, der Systematik ihres Regelungszusammenhangs und nach Sinn und Zweck auslegt.

    http://www.amazon.de/Das-Verschlecht.../dp/3830050666


    Nur gut, dass die Sache spätestens im Dezember 2015 zu Ende ist.

    Auf dem Papier!

    VG Helmuth

  2. #2
    Helmuth
    Gast

    AW: Stichwort "Verschlechterungsverbot!

    Zitat Zitat von Isabella8 Beitrag anzeigen
    glaube nicht das die Sache 2015 zu Ende ist
    Liebe Isabella8,

    natürlich nicht, denn dann müssten reine Wunder möglich sein.

    Noch nie ist es gelungen mit den Rezepturen, welche die Probleme möglich machten, sie auch wieder zu beseitigen.

    Bis es nicht zu einer echten Katastrophe kommt, wird nichts passieren, außer das übliche Blah-Blah und einige Showaktionen.

    > http://www.youtube.com/watch?v=SoUCWbVO5Tc


    Bis Neulich

    Helmuth

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