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Thema: Biber im FFH-Gebiet und was macht die so genannte Naturschutzbehörde?

  1. #1
    Helmuth
    Gast

    Biber im FFH-Gebiet und was macht die so genannte Naturschutzbehörde?

    28.3.2012

    Trotz mehrfacher widerrechtlicher Zerstörung der Dämme, OHNE ersichtlichen Grund, wird ganz offenbar nach "Rosenheimer Hausrecht" verfahren.

    Woran mag das wohl liegen?

    Jedenfalls steht eine Biberfalle zu einem unzuläßigen Zeitpunkt in einen FFH-Gebiet und der "Besitzer" steht oben drauf:

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    Die Behörde wurde schriftlich aufgefordert, die Falle SOFORT zu beseitigen.

    Die Aufsichtsbehörde wird informiert.

    Ebenso das UBA, das BfN und die EU-Kommission.

    Eine vergleichbare Anzeige läuft bereits.


    Dazu siehe u.a.: http://www.umwelt-online.de/recht/na...der/by/aav.htm

    § 2 Ausnahmen für Biber

    (1) Zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit wird nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7 abweichend von § 42 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG gestattet, Bibern (Castor fiber) in der Zeit vom 1. September bis 15. März nachzustellen, sie zu fangen und zu töten. Abweichend von § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG dürfen Biberdämme, soweit besetzte Biberburgen nicht beeinträchtigt werden, und nicht besetzte Biberburgen beseitigt werden.

    (2) Maßnahmen nach Abs. 1 sind erlaubt

    an Kläranlagen, an Triebwerkskanälen von Wasserkraftanlagen sowie an gefährdeten Stau- und Hochwasserschutzanlagen wie Stauwehren, Deichen und Dämmen und
    in den gemäß Abs. 3 festgesetzten Bereichen.
    (3) Die Kreisverwaltungsbehörde als untere Naturschutzbehörde kann erwerbswirtschaftlich genutzte Fischteichanlagen, Abschnitte von angelegten Be- und Entwässerungsgräben sowie Abschnitte von öffentlichen Straßen festsetzen, bei denen Maßnahmen nach Abs. 1 zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich sind. Dies setzt voraus, dass es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und die Populationen des Bibers in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen.

    (4) Abs. 1 bis 3 gelten nicht in

    Naturschutzgebieten nach Art. 7 BayNatSchG sowie Nationalparken nach Art. 8 BayNatSchG,
    Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Art. 2c BayNatSchG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 5 BNatSchG und in Europäischen Vogelschutzgebieten gemäß der Vogelschutzverordnung. ....
    VG Helmuth
    Geändert von Helmuth (29.03.12 um 07:36 Uhr)

  2. #2
    Helmuth
    Gast

    AW: Biber im FFH-Gebiet und was macht die so genannte Naturschutzbehörde?

    29.3.2012


    Trotz unserer dringenden Aufforderung, die Biberfalle sofort zu entfernen, ist sie immer noch da.

    Wir machten heute Wasserproben im Unter- und Oberwasser des Biberdamms.

    Dei Werte des gelösten Eiosens lagen im UW bei ca. 0,07 mg/l im Oberwasser etwas niedriger (ca. 0,05 mg/l)

    Man beachte aber die Wassertemperatur und die O2-Werte um 4,0 mg/l bei ca. 8,3 Grad C

    Im Oberwasser lag eine Menge Grasfroschlaich, der bei einer Zerstörung des Biberdamms trocken fallen würde.

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    Man beachte die hohe Sauerstoffzehrung! Der Leitwert im UW ist etwas niedriger.



    VG Helmuth
    Geändert von Helmuth (30.03.12 um 19:28 Uhr)

  3. #3
    Helmuth
    Gast

    AW: Biber im FFH-Gebiet und was macht die so genannte Naturschutzbehörde?

    30.3.2012

    Durch den Anstau ist es den Bibern gelungen, was der Mensch seit 1989 nicht schaffte. Die so genannte Eisenquelle liegt jetzt im Biberteich und der Abschnitt der 7 Kilometer lange Aue hat jetzt wieder Grundwasser.

    Erste Messungen haben ergeben, dass der Gehalt an gelöstem Eisen extrem zurück gegangen ist.

    Allerdings ist die Sauerstoffzehrung extrem hoch.

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    Fest steht, dass durch das Wirken der Biber, dieses Riesengebiet ökologisch extrem aufgewertet ist. Wir berufen uns u.a. auf das Verschlechterungsverbot und haben die sofortige Einstellung der Biberjagd verlangt.

    Ein entsprechende Verfahren ist bereits eingeleitet.

    VG Helmuth

  4. #4
    Helmuth
    Gast

    AW: Biber im FFH-Gebiet und was macht die so genannte Naturschutzbehörde?

    24.6.2012

    Ein 20-minütiger "Besuch" im Biberrevier bei Entfelden, Gde. Vogtareuth.

    Schon im obersten Biberteich, dort wo noch vor wenigen Monaten extremste Sauerstoffarmut, anaerobe Faulschlämme und Verockerungen vorlag sind jetzt schon Kaulquappen zu finden.
    Im nächsten Biberteich knapp unter dem ersten Damm, war ein kleiner Hecht (ca.15cm) auf Jagd.
    An den Uferflanken hat sich ein ausgedehntes "Pflanzenklärteichwerk" entwickelt mit mannigfaltiger Auenvegetation.

    Hier nun Bilder:

    http://www.youtube.com/watch?v=BiH2mhDu3EU

    Merkwürdig aber dass es immer noch Indizien gibt, welche bestätigen, dass die Tiere offenbar keine Ruhe finden.

    VG Helmuth

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