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Thema: Wasserkraft vs. Aal und Lachs

  1. #1

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    Wasserkraft vs. Aal und Lachs

    Hallo Zusammen,

    hier mal eine Nachricht die Mut macht:

    Der höchste Gerichtshof der Niederlande in Den Haag hat am 8. Februar entschieden, dass die Genehmigung zum Bau eines Wasserkraftwerks in Borgharen an der Maas nicht rechtens ist. Er hat damit der Klage unseres niederländischen Partnerverbandes „Spotvisserij Nederland“ stattgegeben.
    http://www.vdsf.de/media/wasserkraft-nl.html

    Grüßle / Gangfisch

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Wasserkraft vs. Aal und Lachs

    Dies ist doch eine der Anlagen, auf die sich der Autor des einseitigen Berichtes in der Aachener Zeitung bezogen hat und diese dann auch dort für rechtens erklärt hatte.

    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3

    AW: Wasserkraft vs. Aal und Lachs

    Hallo,

    genau richtig.

    Der Investor, der eine WKA an der Rur bei Linnich bauen wollte, ist mit seinem Vorhaben bei der Bezirksregierung Köln gescheitert und geht jetzt gegen diesen ablehnenden Bescheid seit Jahren juristisch vor. Das Ganze wird durch jede Menge Lobbyarbeit flankiert.

    Unter anderem behauptet er immer wieder, in Holland sei die Wasserkraft überall willkommen und werde an der Maas massiv ausgebaut. Laut seiner Aussage sollte die Anlage in Borgharen bereits arbeiten.

    Er selbst plant am Maasstau bei Belfeld ebenfalls ein WKA. Hier soll es sich um ein "fischfreundliche" Anlage handeln. Genaue Daten zu der Anlage liegen nach meiner Kenntnis aber bislang nicht vor. Diese Anlage liegt aber an einem Bypass der Maas.

    Wichtiger noch als die Richtung des Urteils ist die Begründung. Das Gericht geht davon aus, dass die erlaubten 10% Mortalität auf der niederländischen Maas bereits jetzt durch die beiden bestehenden Anlagen bei Linne und Lith überschritten sind.
    Damit dürfen auch zukünftige Anlagen keine Chance mehr haben.

    Diese beiden bestehenden WKAs haben die Auflage, bis 2015 eine wirksamen Fischschutz zu installieren. Falls das nicht gelingt wird die Betriebserlaubnis aufgehoben. Obwohl seit Jahren daran herum experimentiert wird, zeigen Untersuchungen, dass man bislang keine funktionierende technische Lösung gefunden hat.

    Man wird sehen, wie konsequent die Niederländer dann sein werden.

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