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Thema: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Der Gesetzgeber schließt untermaßige Fische von der Aneignung bei Fang aus.
    Oft finden sich aber auch Reglungen, wie mit einem nicht mehr lebensfähigen Fisch umgegangen werden soll.
    Nun gut, ein toter Fisch ist nicht mehr lebensfähig.
    Aber ab wann ist ein Fisch so schwer geschädigt, dass er nicht mehr als lebensfähig gilt?

    Ich denke, dieses ist sehr schwer zu beantworten.
    Ist ein schwerstverletzter Fisch lebensfähig, dessen Möglichkeiten sich zu erholen nur gering sind.
    Oder gilt auch für leicht verletzte Fische, dass sie nicht mehr lebensfähig sind, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie verenden.

    Auch dort wieder treffen wir auf zwei Gedankengänge,
    einmal den Tierschutzgedanken (ein Tier soll nicht leiden),
    und zweitens Gedanken zur Arterhaltung. (wenn nur eine geringe Möglichkeit des Überlebens besteht, ist es besser als tot)

    Wie lege ich nun fest, wann ein Fisch nicht mehr lebensfähig ist ?

    Was noch bleibt ist die Frage, nach dem richtigen Verhalten des Fängers wenn ein zu Kleiner den Haken verschluckt hat.
    Darf der Fänger"länger" versuchen, den Haken zu lösen,
    oder muß dann die Schnur schnell und dicht am Haken durchschnitten werden?
    Denn der Fisch kommt ja lediglich mit einem Haken im Schlund (leicht verletzt)
    aus dem Wasser, die großen Schäden entstehen aber erst bei dem Versuch, diesen zu entfernen.
    Zu den großen Schäden zähle ich mal Austrocknen, Sauerstoffmangel , Verletzungen der Schleimschicht, Quetschungen, Verletzungen der Organe (z.B Kiemen) und natürlich starke Blutungen.
    All diese Verletzungen entstehen aber zu einem Zeitpunkt, wo er schon wieder im Wasser wäre, wenn sofort nach Fang die Schnur durchtrennt worden wäre.
    Stellt sich mir die Frage, wie schädlich ein Haken im Fisch ist.
    Nun ich denke, der einfache Haken ist oft nur ein geringes Problem.

    (Drillinge, Zwillinge im Schlund schon, wer so etwas so einsetzt, nimmt ein Verludern in Kauf )
    Gruß Steini

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Hallo Steini,

    dies ist tatsächlich eine subjektive Entscheidung, die der Angler nach dem Fang selbst treffen muss.
    Mit allen Unsicherheiten, die mit dieser Entscheidung verbunden sind.

    Minutenlanges Herauspräparieren eines tief sitzenden Hakens sollte unbedingt unterlassen werden, dann ist es besser, die Schnur dicht am Haken durchzutrennen.

    Hier besteht die Möglichkeit, dass der Haken im Laufe der Zeit "herauseitert", sich selbst herausdreht.

    Hechte sind sogar in der Lage, über ihre Magensäure einen tief im Magensack sitzenden Haken aufzulösen, es darf nur kein Goldhaken sein.

    Das Durchtrennen der Schnur ist also in solchen Fällen vorzuziehen, in denen man dem Fisch beim Entfernen des Hakens weitere schwerwiegende Verletzungen zufügen würde.

    Hat er diese bereits und wird der Fisch als nicht überlebensfähig eingestuft, unterschieden sich die Bestimmungen in den Bundesländern. In Berlin müsste ich ihn töten und dem Gewässer zurückerstatten, in einigen anderen Bundesländern töten und vergraben.
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Thomas hat Deine Frage eigentlich schon umfassend beantwortet Steini, ich möchte allerdings auch noch auf die Eigenverantwortlichkeit des Anglers und dessen "Material" hinweisen.

    Nicht nur Hechte vertragen einen tief geschluckten, zersetzbaren Haken, ich habe in der Vergangenheit leider öfter Forellen gefangen, die halb zersetzte Haken in ihren Mägen hatten, ob sie nun abrissen, oder abgeschnitten wurden, sei dahin gestellt, mich ärgerte nur die Tatsache, das es Plättchenhaken an einer "Fly only"-Strecke waren.

    Nun zum eigentlichen Thema, Fakt ist, das unbehandelte sprich rostende Haken recht gut vom Fisch "vertragen" werden und genau hier greift die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Anglers. Ich bin der Meinung, dass jeder im Sinne des evtl. zurücksetzbaren Fisches auf Zwillinge, Drillinge oder gar Oberflächenbehandelte Haken verzichten sollte, auch der Schonhaken sollte noch Erwähnung finden, diese lassen sich auch noch recht tief geschluckt, gut lösen.

    Noch bevor ich in die Verlegenheit komme, darüber zu entscheiden, ob ein Fang überlebensfähig ist oder nicht, muss ich mein Material so "Fischgerecht" wie möglich vorbereitet haben.

    Ich selbst verwende nur noch bei Jerkbait, Wobbler oder "Gufi-Angsthaken" Drillinge, diese sind unbehandelt und müssen regelmäßig erneuert werden, bei Spinner und Co. nehme ich schon seit Jahren Einzelhaken, bilde mir sogar ein, sie hätten hierbei einen besseren Hakeffekt, nur bei meinen Fliegen verwende ich noch Rostfreie Barbless-Modelle.

  4. #4
    GW-Forum Team
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    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    passt hier wohl abschließend ganz gut rein.
    http://www.bvo-emden.de/bvo_site/pag...Angelhaken.php

    Kurz bei Versuchen an Sonnbarschen überlebten etwa 90% die geschluckten Haken.
    Das Lösen der geschluckten Haken erhöhte die Verluste mehrfach.

    Noch kürzer: Abschneiden und gut, oder so fischen das Haken nicht geschluckt werden.
    Gruß Steini

  5. #5

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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Hallo,

    ich hatte neulich einen so ähnlichen Fall, da hat ein Vorstandsmitglied eines angeschlossenen Vereins ( es handelt sich hierbei um eine IG also eine Interessengemeinschaft) eine in der Schonzeit gefangene Bachforelle abgeschlagen weil sie angeblich zu tief geschluckt und schon geblutet hätte.

    Er meinte der Fisch wäre sowieso "verreckt".

    Das kann ja alles so sein, aber wo soll man da die Grenze ziehen? Bei uns wird das so gehandhabt, das jeder Fisch, welcher untermaßig ist oder während einer Schonzeit gefangen wurde, sofort schonend zurück zu setzen ist. Egal wie hoch oder niedrig seine Überlebenschancen sind. Aber er hat wenigstens eine.

    Mir blieb also nichts anderes übrig als den Fisch wieder dem Gewässer zu übergeben und den Kollegen anzuzeigen, was bei uns eine 12 Monatige Gewässersperre zur Folge hat.

    Gruß
    T.F.
    Geändert von Elritzendriller (24.11.15 um 11:54 Uhr)

  6. #6
    Avatar von Günter
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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Ich sehe die Auslegung des Gesetzes so, das jeder Angler in so einer Situation selber entscheiden muss .
    Ich halte nichts davon wenn jeder Handgriff durch Gesetze geregelt wird!
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  7. #7

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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Das würde aber jedem Fischfrefler Tür und Tor öffnen. Dann hätte jeder in der Schonzeit gefangene oder untermaßige Fisch sooooo tief geschluckt und würde bluten, das man ihn aus humanitären Gründen abgeschlagen hätte.
    Geändert von Elritzendriller (24.11.15 um 21:27 Uhr) Grund: zusatz

  8. #8
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    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Zitat Zitat von Elritzendriller Beitrag anzeigen
    Das würde aber jedem Fischfrefler Tür und Tor öffnen. Dann hätte jeder in der Schonzeit gefangene oder untermaßige Fisch sooooo tief geschluckt und würde bluten, das man ihn aus humanitären Gründen abgeschlagen hätte.
    Böse Menschen werden dann halt so fischen, das sie die Entnahme begründen können.
    Dann wartet man halt länger oder verwendet entsprechende Haken.

    "Ich sehe die Auslegung des Gesetzes so, das jeder Angler in so einer Situation selber entscheiden muss .
    Ich halte nichts davon wenn jeder Handgriff durch Gesetze geregelt wird! "

    Wenn es nur Heilige Menschen bei Euch gibt, braucht es keine Regeln.
    Aber wenn einige es ausnutzen, werden sich andere verarscht vorkommen und dem folgen.

    Ist es aber verboten sich so einen Fang anzueignen, kann man es strafen oder im Einzelfall übersehen.
    Ist es nicht verboten, wird Strafe zur Willkür.
    Gruß Steini

  9. #9
    Avatar von Günter
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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Schwarze Schafe gibt es überall !
    Bei uns im Erlaubnisschein ist geregelt das jeder "nicht überlebensfähiger" Fisch nicht zurückgesetzt werden darf !
    Die nicht überlebensfähigen Fische müssen aber auch in unserer Fangliste eingetragen werden und dabei gekennzeichnet werden und zählen zum Fanglimit.

    Im Bayerischen FiG wird die Regelung den Fischereiberechtigten (Vereinen) überlassen.

    Und das finde ich richtig!
    Z.B. fängt man einen Fisch in der Schonzeit wirft ihn zurück und er treibt einige Meter weit mit dem Bauch nach oben und es sieht ein Tierschützer kannst du dir eine Anzeige einfangen.
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  10. #10
    GW-Forum Team
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    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?

    Ja Günter, das mit dem Eindruck auf Tierschützer ist der Haken.
    Aber Aufgabe eines Jeden Anglers ist es halt , den Fang von geschützten Fischen möglichst zu vermeiden.
    Tierschutzrechtlich betrachtet, darf er ja so oder so nur auf Fische angeln, die auch von Ihm entnommen werden und dürfen.

    Ich finde es auch gut das man dem Bewirtschafter da Handlungsspielraum lässt.
    Eine kleine Gruppe von Anglern, kennt Ihre schwarzen Schafe und mag das im Griff haben.

    Aber bei hunderten oder tausenden von Angelberechtigten ist das nicht mehr möglich.
    Da braucht es andere Betrachtungen.
    Wenn da Jemand einen zu kleinen Fisch liegen hat und erwischt wird, braucht es Möglichkeiten da auch zu handeln.
    Sonst wird es ausgenutzt zum Schaden der "guten" Mehrheit und es werden viele dann dem Beispiel folgen.

    Das ist dann doof, wenn ein Fisch zu Tode kommt und trotzdem nicht genutzt werden darf.
    Aber die Schuld liegt dann immer noch bei dem Angler, der diesen Fisch unnötig geschädigt hat.
    Das Moralische Problem soll er dann ruhig auch haben.

    Insgesamt wird es sicher auch deshalb unterschiedlich betrachtet weil es einen Unterschied macht ob es natürliche Fische oder Besatzfisch sind.
    Ein Besatzfisch setzt man mal eben nach, versucht man ohne Besatz auskommen, muss man durchgreifen.
    Dort aber wo es eher P&T ist, wird man nicht verstehen wenn ein Fisch ungenutzt bleiben soll.

    In meiner Region wäre die festgestellte Entnahme und Aneignung eines untermaßigen Fisches, (mindestens) ein zeitlich begrenzter Entzug der Angelberechtigung.
    Im Einzelfall kann man ja auch mal einen begründeten Fall übersehen..
    Bitter, das fast alle Vereine der Umgebung zusammenarbeiten und das dann übergreifend gilt.
    Entzug der Angelberechtigung ist eine sehr harte aber auch gerechte Strafe, denn es trifft Reiche und Arme gleich
    Gruß Steini

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