Der Gesetzgeber schließt untermaßige Fische von der Aneignung bei Fang aus.
Oft finden sich aber auch Reglungen, wie mit einem nicht mehr lebensfähigen Fisch umgegangen werden soll.
Nun gut, ein toter Fisch ist nicht mehr lebensfähig.
Aber ab wann ist ein Fisch so schwer geschädigt, dass er nicht mehr als lebensfähig gilt?

Ich denke, dieses ist sehr schwer zu beantworten.
Ist ein schwerstverletzter Fisch lebensfähig, dessen Möglichkeiten sich zu erholen nur gering sind.
Oder gilt auch für leicht verletzte Fische, dass sie nicht mehr lebensfähig sind, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie verenden.

Auch dort wieder treffen wir auf zwei Gedankengänge,
einmal den Tierschutzgedanken (ein Tier soll nicht leiden),
und zweitens Gedanken zur Arterhaltung. (wenn nur eine geringe Möglichkeit des Überlebens besteht, ist es besser als tot)

Wie lege ich nun fest, wann ein Fisch nicht mehr lebensfähig ist ?

Was noch bleibt ist die Frage, nach dem richtigen Verhalten des Fängers wenn ein zu Kleiner den Haken verschluckt hat.
Darf der Fänger"länger" versuchen, den Haken zu lösen,
oder muß dann die Schnur schnell und dicht am Haken durchschnitten werden?
Denn der Fisch kommt ja lediglich mit einem Haken im Schlund (leicht verletzt)
aus dem Wasser, die großen Schäden entstehen aber erst bei dem Versuch, diesen zu entfernen.
Zu den großen Schäden zähle ich mal Austrocknen, Sauerstoffmangel , Verletzungen der Schleimschicht, Quetschungen, Verletzungen der Organe (z.B Kiemen) und natürlich starke Blutungen.
All diese Verletzungen entstehen aber zu einem Zeitpunkt, wo er schon wieder im Wasser wäre, wenn sofort nach Fang die Schnur durchtrennt worden wäre.
Stellt sich mir die Frage, wie schädlich ein Haken im Fisch ist.
Nun ich denke, der einfache Haken ist oft nur ein geringes Problem.

(Drillinge, Zwillinge im Schlund schon, wer so etwas so einsetzt, nimmt ein Verludern in Kauf )