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Fischtreppe
Hallo,
an unserem Vereinsgewässer enstehen 2 neue Fischtreppen die in ihrer Länge von unterhalb bis oberhalb der Wehre
ca. 30-40m lang sind.
Nun gehen die Meinungen sehr weit auseinander was das Angeln vor bzw. hinter der Fischtreppe angeht.
Gibt es in Rheinland Pfalz ein Gesetz das dies regelt ?
oder kann man es Vereins intern regeln ?
Gruß
Glanfischer
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AW: Fischtreppe
Hallo,
ja das gibt es, siehe Landesfischereigesetz RLP (LFischG) §51
§ 51
Fischfang an Fischwegen
(1) In den Fischwegen ist jede Art des Fischfanges verboten.
(2) Während der Zeit, in der der Fischweg geöffnet sein muss, ist der Fischfang auch auf den Strecken oberhalb und unterhalb des Fischweges verboten.
(3) Die obere Fischereibehörde bestimmt die Strecken in einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Ausdehnung. Für die Kennzeichnung gilt § 48 Abs. 4. Werden durch das Verbot Fischereirechte beeinträchtigt, so ist Entschädigung zu leisten. Zur Leistung der Entschädigung ist in den Fällen des § 49 derjenige verpflichtet, der die Anlage unterhält, im Übrigen das Land.
(4) Die obere Fischereibehörde kann zu wissenschaftlichen und fischereiwirtschaftlichen Zwecken im Einzelfall Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 zulassen.
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AW: Fischtreppe
Hallo,
das heißt aber auch, dass ich beim E-Fischen in der Fischtreppe eine Genehmigung der oberen Fischereibehörde benötige, ansonsten macht das ja die Untere Fischereibehörde.
Diese Regelung gibt es in der Form auch in NRW, ist aber wohl weitgehend unbekannt.
LL
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AW: Fischtreppe
Mal so am Rande.
Auch bei uns wurden 2 kleine Wehre mit Gleiten versehen.
Früher hat man da halt geangelt, als sie noch unüberwindbar waren.
Eine der Bedingungen des Baues war, dass dort dann nicht mehr geangelt werden darf.
Wenn ein Fischpass wirklich gut funktioniert, dann wohl oft unnötig.