Fliege in Kukö-Verbotszeit erlaubt?
Moin,
1000 Angler, 1000 Meinungen.
BL: Niedersachsen
In den Genossenschaftsscheinen steht: Während der Schonzeit von Hecht und Zander (1.2 bis 31.5.) ist das Angeln mit Blinker, Wobbler, Spinner sonstigen Kunstködern und Köderfischen nicht gestattet.
Darf jetzt in genannter Schonzeit mit der Fliege gefischt werden oder nicht?
Im Netz findet man dazu verschiedene Meinungen.
Ich meine, es darf nicht mit der Fliege (betr. den Passus "sonstige Kunstköder") gefischt werden.
Gruß
AW: Fliege in Kukö-Verbotszeit erlaubt?
Ich meine eine Fliege ist ein Kunstköder.
Wäre es nicht so wäre sie dann erlaubt.
Es ist im übrigen nicht nett, einfach so Texte zu löschen auf die Andere geantwortet haben.
Ich hoffe das Du das verstehst.:;:
AW: Fliege in Kukö-Verbotszeit erlaubt?
Insofern im Erlaubnisschein nicht anders definiert, ist die Fliege als Kunstköder zu werten.
AW: Fliege in Kukö-Verbotszeit erlaubt?
Danke euch beiden, sehe ich genauso. Es steht nichts weiter in den Erlaubnisscheinen, nur das was ich oben gepostet hatte.
Einige FA dulden hier die Fliege. Anscheinend weil der 1. Vors. passionierter Fliegenfischer ist.
Also eine weitere Klüngelei hier in der Gegend.
AW: Fliege in Kukö-Verbotszeit erlaubt?
Hallo,
ich finde, man sollte da den gesunden Menschenverstand walten lassen und sich nicht stur nach den Texten richten. Wenn da steht, das während der Hecht und Zanderschonzeit das fischen mit künstlichen Ködern verboten ist, dann bezieht sich das, meines Verständnisses nach, auf das Fischen mit Spinner, Blinker, Wobbler, Streamer, Gummifisch und alles was ein Beutefischchen darstellen soll. Wenn da jemand mit der Trockenfliege auf Äsche, Döbel oder Forelle fischt, würde ich da nichts sagen. Die Wahrscheinlichkeit, das ein Hecht oder Zander auf eine kleine Trockenfliege geht, tendiert gegen Null.
Meine bescheidene Meinung dazu.
Gruß
Torsten
AW: Fliege in Kukö-Verbotszeit erlaubt?
Einfach mal an die Genossenschaft wenden und für Klarheit im Schein sorgen lassen, unter der Argumentation, dass die Interpretationsmöglichkeit zu Unruhe führt.
Ansonsten sehe ich die Definition als wasserfest an. Fliege ist gleich Kunstköder. Dass sich Döbelfans nun ausgeschlossen fühlen ist verständlich, ändert aber nicht an der vorliegenden Formulierung.
AW: Fliege in Kukö-Verbotszeit erlaubt?
Hallo,
diese Formulierung lässt überhaupt keinen Interpretationsspielraum, die ist unmissverständlich! "Sonstige Kunstköder" = Fliege
Da würde bei mir auch unser Präsi einen über den Deckel kriegen...:;:
Grundsätzlich aber keine Gesetzesfrage sondern eine interne Regelung des Vereins/der Genossenschaft.... Also am besten an diese wenden und eine klare Regelung erbitten...
Wir haben so ein Verbot auch, aber mit der Ausnahme unseres Salmonidenbaches, das ist dann auch vernünftig im Erlaubnisschein vermerkt.
Duldungen sind immer grosser Mist! Auch dumm von einem Vorstand, denn man macht sich angreifbar. Der nächste bindet sich ne 20cm große "Rotaugen-Fliege" und behauptet er fischt auf Döbel...:;:
Gruß
Lücke