AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?
Bei uns wird das so gehandhabt, das jeder untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fisch sofort schonend zurück gesetzt werden muß. Ohne Ausname. Wie soll ich als Fischereiaufseher denn sonst meine Arbeit machen wenn jeder behauptet, er hätte den Fisch nur entnommen da er ja eh schon geblutet hätte und ohnehin eingegangen wäre. Nein, so kann das nicht funktionieren.
In meinem oben genannten Fall hat der betreffende Vorständler an einer Stelle eines Flüßchens ( ca. 5m breit) gesessen, an der regelmäßig Bachforellen gesetzt werden. Man setzte die BaFos extra nach beginn der Schonzeit, da bei uns am Gewässer ein erheblicher Angeldruck herrscht und die Fische sich über die Schonzeit etwas verteilen sollen. Und ausgerechnet an der Besatzstelle sitzt dieser Sportfreund und angelt seelenruhig mit einer Grundrute und Tauwurm und einer Spinrute. Und rundherum springen die Bachforellen. Soll man so einem das etwa durchgehen lassen? Ich denke eher nicht! Zumal sein Angelkollege, der etwa 50m weiter saß, auch eine Bachforelle abgeschlagen hatte und nicht mal seine Angelerlaubnisscheine dabei hatte. Die zwei Kollegen hatte ich bis dato noch nie am Wasser gesehen (und ich bin da täglich). Und ein paar Tage nach dem Besatz sitzen sie dann da. Hallo?
In einem anderen Fall hat drei Tage zuvor ein junger Fliegenfischer, der gerade seine Prüfung gemacht hatte zwei Bachforellen entnommen da er fest der Überzeugung war das es sich um Regenbogenforellen handelte. (es waren aber auch sehr blasse, silbrige BaFos ohne rote Zeichnungen und mit viel Fantasie leicht rötlich schimmernden Flanken.) Er hat mir freudig seinen Fang gezeigt obwohl er wusste das ich Fischereiaufseher bin. Als ich ihm sagte das das BaFos. sind hat er fast geheult. Der konnte mir glaubhaft machen das er es nicht besser wusste und fest versprochen das ihm das nie wieder passiert. Der kam dann mit einer Mündlichen Verwarnung davon.
Gruß
T.F.
AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?
Zitat:
Zitat von
Elritzendriller
Als ich ihm sagte das das BaFos. sind hat er fast geheult. Der konnte mir glaubhaft machen das er es nicht besser wusste und fest versprochen das ihm das nie wieder passiert. Der kam dann mit einer Mündlichen Verwarnung davon.
Gruß
T.F.
Das wir Ihm so peinlich gewesen sein, das Er auf Jahre alles liest was Ihm zur Unterscheidung B.F und R.F unter kommt.
Du hast vermutlich erst sein Interesse geweckt, weil man das Wissen eben doch nicht nur für die Prüfung braucht.:lachen:
AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?
Zitat Steini:
Ich finde es auch gut das man dem Bewirtschafter da Handlungsspielraum lässt.
Eine kleine Gruppe von Anglern, kennt Ihre schwarzen Schafe und mag das im Griff haben.
Aber bei hunderten oder tausenden von Angelberechtigten ist das nicht mehr möglich.
Da braucht es andere Betrachtungen.
Wenn da Jemand einen zu kleinen Fisch liegen hat und erwischt wird, braucht es Möglichkeiten da auch zu handeln.
Sonst wird es ausgenutzt zum Schaden der "guten" Mehrheit und es werden viele dann dem Beispiel folgen.
​Unser Angelverein hat auch knapp 700 aktive Angler !
Wir haben da eigentlich wenig Probleme, natürlich gibt es ab und zu Vorfälle haben es aber durch unsere Angel Gewässerordnung im Griff.
Wenn wir jemanden antreffen der eine Forelle in der Schonzeit gefangen hat(nicht Lebensfähig) und weiterhin dort Angelt ohne seine Angeltechnik nicht geändert hat, oder gar schon zwei gefangen hat dem wird der Schein genommen oder Geldbusse.
AW: Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?
Bei uns ist es so geregelt, daß jeder Untermaßige nicht Überlebensfähige Fisch, getötet werden muss. Dieser muss aber sofort vergraben werden.