AW: Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde
Zitat:
Zitat von
Thomas
Der Buß- u. Strafgeldkatalog in NRW gehört aber auch schnellstens mal überarbeitet, oder? Und dann stringent verfolgt, versteht sich ... hätte nicht gedacht, dass sich das bevölkerungsreichste Bundesland da so phantasielos anstellt ...
Inspiriert durch diesen Thread, habe ich bei der UFB mal angefragt wie in Zukunft mit FoPos und Schwarzanglern vorgegangen werden soll.
Als Antwort bekam ich Sinngemäß folgendes:
Zitat:
an kommerziellen Angelteichen hat natürlich in erster Linie der Betreiber dafür zu sorgen, dass die Fischerei ordnungsgemäß ausgeübt wird. Missstände - auch bei anderen Anglern - müssen angesprochen werden.
Als bestätigter Fischereiaufseher beschränkt sich ihre Aufsichtsfunktion zwar auf die Vereinsgewässer, Sie können aber dennoch Informationen an die Ordnungsbehörde der Stadt oder die Polizei weitergeben, damit diese die Personen kontrollieren.
AW: Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde
:hmm:
Berliner Ordnungsbehörden (Ordnungsamt) dürfen Angler nicht kontrollieren. Aber in Berlin haben wir meines Wissens nach auch keine solche Anlage, erst im Umland in Brandenburg.
Dass Angelteichbetreiber in erster Linie für die Einhaltung von LFischG und LFischO sorgen sollen, halte ich für sehr abenteuerlich. Staatliche FAs, also nicht ehrenamtlich bestellte, müssten auf jeden Fall eingreifen und kontrollieren dürfen, die sollte es in NRW mit Sicherheit geben, einige Mitarbeiter der UFB mit Kontrollfunktion, Berufsfischer müssen ja auch mal kontrolliert werden.
Ein Angelteichbetreiber sollte den Fischereischein eines Interessenten zur Ausgabe seines zeitlich befristeten Fischereierlaubnisvertrages einsehen dürfen ... aber darüber hinaus?
Allenfalls noch Platzverbot bei Verstoß gegen die Regularien des von ihm erteilten Fischereierlaubnisvertrages unter Einzug der Karte aussprechen ...
Frage: benötigen Angelteichbetreiber in NRW einen Fischereischein B (Berufsfischerei)?
AW: Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde
Zitat:
Frage: benötigen Angelteichbetreiber in NRW einen Fischereischein B (Berufsfischerei)?
:hmm:
Ich plädiere für:
1. Sachkundenachweis
2. lebensmittelrechtliche Vermarktung
Zitat:
Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von den Tierhaltern Sachkunde im ordnungsgemäßen Umgang mit Tieren. Der Lehrgang bietet die Möglichkeit, Sachkunde in Theorie und Praxis im Umgang mit Fischen und ihrer Umwelt zu erlangen. Bei erfolgreicher Teilnahme (Theorie- und Praxisprüfung) erhält der/die Teilnehmer/Teilnehmerin eine Sachkunde-Bescheinigung nach §4 TierSchSchlV u. §13TierSchTrV i.V.m. §4 TierSchG zum ordnungsgemäßen Betreuen, Betäuben, Schlachten, Töten und Transportieren von Nutzfischen.
Anmeldung:
Siehe hier
In diesen Anlagen betrifft es die Haltung von nicht herrenlosen Fischen in allen künstlich angelegten und/oder ablassbaren Teichen.
Und die Vermarktung hat eindeutig Lebensmittelrechtliche Vorschriften zur Folge.
Dazu zählt übrigens auch der Verkauf von geräucherten Mastforellen.
Nichts anderes als ein pervertierter Fischhandel, solche Anlagen.
AW: Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde
Das würde die vorhergehende Nennung der Ordnungsbehörden seitens der UFB plausibel machen, Albert.
Spannend ... erstmal also eine blanke Zuständigkeitsfrage.
AW: Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde
:hmm:
Aber, fällt mir gerade auf: Angelteichbetreiber geben doch auch Angelkarten (Fischereierlaubnisverträge, FEV) aus, und sei es nur stundenweise.
Oder? War ja noch nie an einem solchen Angelteich ...
Werden die von der zuständigen UFB nicht vorher durchgeprüft wie für alle anderen Strecken/Bereiche sonst auch?
AW: Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde
Nochmal zurück zum Kernthema, der in der regionalen Berliner Tagespresse beschriebenen Wettangelveranstaltung unter Auslobung von Sachpreisen sowie generierten Platzierungen ...
Ich habe gestern gemäß meiner Ankündigung meine FA-Insignien, also Ausweis und Plakette, meinem Dienstherren zurückgegeben. Dabei hat sich ein recht persönliches Gespräch entwickelt, in dessen Verlauf ich auch nach dem Fortgang dieses Themas gefragt habe.
Die Sache wurde, meiner Erwartung entsprechend, nachverfolgt wie aufgeklärt.
Leider (!) waren Berliner Partei-Ortsverbände nur buhlende Sponsoren, nicht aber Veranstalter. Der tatsächliche Veranstalter, ein Berliner Angelverein, wurde wegen einer offensichtlichen Ordnungswidrigkeit mit einem Buß-/Ordnungsgeld belegt.
Unsere UFB funktioniert also offensichtlich, was mir im Rückblick auf meine bisherige FA-Tätigkeit ein gutes Gefühl verschafft. Es war nicht umsonst ...