AW: Dürfen wir als Verein Krebse an Teichwirte oder Gastronomen verkaufen?
Rücklagen darf ein Verein haben (zum Gewässerkauf oder Reperatur von Teichen).
Eine graue Zone ist der Verkauf von den Angelerlaubnisscheinen wenn der Beitrag extra abgerechnet wird.
Wird der Vereins Beitrag extra verrechnet sind auf die Erlaubnisscheinen Steuern zu zahlen.
Dabei geht es hier nur um die Formulierung ! Das Problem hatten wir schon in Verein.
AW: Dürfen wir als Verein Krebse an Teichwirte oder Gastronomen verkaufen?
Hallo,
wir haben keine Jahreskarten, nur einmalig im Ausnahmefall, danach muss in den Verein eingetreten werden... ansonsten haben wir nur Tageskarten...
Wir überlegen Tageskarten extra für die Krebse einzuführen... Weil es für den Bach keine Tageskarten gibt...
Wie hat denn die Formulierung auszusehen?
Gruß
Lücke
AW: Dürfen wir als Verein Krebse an Teichwirte oder Gastronomen verkaufen?
Ich weis nicht wie ihr das macht, bei uns musst du im Verein sein um eine Jahreskarte zu bekommen.
Auch für Tages oder Wochenkarten... muss Steuer abgeführt werden.
Mal versuchen ob ich die Formulierung richtig rüber bringe, ist etwas schwer.
Ich sage mal so, es darf nicht als Erlaubnisschein ausgewiesen sein sondern mit als Beitrag verrechnet werden.
Also nicht Beitrag und Erlaubnisschein getrennt sondern nur beide Komponenten als Beitrag.
AW: Dürfen wir als Verein Krebse an Teichwirte oder Gastronomen verkaufen?
Puh,
keine Ahnung wie das geregelt ist... ja, die Jahreskarten sind auch für passive Mitglieder gedacht, aber Tageskarten kriegt jeder... Wie bei allen anderen Vereinen auch... weiss nicht ob man dann für 24 STunden Mitglied wird...:;:
Das muss ich wohl mal erfragen...
Gruß
Lücke
AW: Dürfen wir als Verein Krebse an Teichwirte oder Gastronomen verkaufen?
Bei uns ist das so, wer eine Jahreskarte (nur für Vereinsmitglieder) löst ist aktives Mitglied . Tageskarten sind dann passive Mitglieder oder Gastangler.
Sagen wir mal so Taucht der Posten, Jahreskarten, Tageskarten... bei den Einnahmen auf sind sie Steuerpflichtig !
Vereins-Beiträge nicht da sie Rücklagen sind!
Hat mit Vereins Zugehörigkeit bei der Erlaubnisschein Abgabe nichts zu tun !
Haben uns darum einen Steuerberater genommen.
Möchte aber sagen das es nur auf Bayern bezogen ist, andere Bundesländer weiß ich nicht!