Thorsten
23.03.13, 01:16
Ich beschäftige mich momentan mal wieder mit dem Kormoran an unseren Gewässern, aber aus einem etwas anderen Blickwinkel.
Konkret beziehe ich mich im Beispiel auf unser Hauptgewässer den Prestelsee (http://www.gw-forum.de/showthread.php?279-Prestelsee-in-Graben-Neudorf) - ein typischer Hecht-Schleien See mit ca. 6,5 ha.
Bis letztes Jahr war der Kormoran hauptsächlich in den Wintermonaten anzutreffen, und da im Tagesmittel ca. 7 Vögel, die
sicher im Tagesverlauf auch gewechselt haben. Also keine "heimattreuen" Vögel, sondern eher Zugvögel.
Schon damals war natürlich das "Geschrei" der Mitglieder groß - für mich als GW aber überzogen.
Seit diesem Winter sind es nun im Mittel aus verlässlichen Quellen ca. 30 Vögel, was bei der Seegröße natürlich einen großen Unterschied macht. Bei eher gering geschätzten ca. 70 Fresstagen und ca. 200 gr
wären das ca. 420 kg Fisch, die durch den Kormoran p.a. entnommen würden.
Soweit so gut, damit müssen wir mehr oder weniger als Angler leben, und rein wegen der Vögel habe ich als Gewässerwart noch nicht mal das Problem - dann fangen wir halt weniger.
Gedanken mache ich mir erst, wegen der Ertragsfähigkeit des Gewässers und der Gesetzeslage.
Wir dürfen in unseren Gewässern lt. Pachtvertrag nur eine bestimmte Anzahl an Erlaubnisscheinen ausstellen, die an der Ertragsfähigkeit bemessen werden.
Der See hat eine theoretische - und früher auch belegte natürliche Ertragsfähigkeit von gut 500 kg. Wir als Angler entnehmen im langen Mittel ca. 300 - 350 kg. D.h. bisher lagen wir unter dem theoretisch Möglichen.
In BW wird für die Ausgabe der Angelkarten meines Wissens pro Karte eine Entnahme von 10 kg kalkuliert.
Bisher ist das kein Problem gewesen.
Ich reiche jedes Jahr gewissenhaft die Fang und Besatzlisten ein, und dränge auch die Mitglieder mir gegenüber ehrliche Angaben zu machen. Was nach meiner Einschätzung auch sehr gut läuft (kleiner Verein).
Wenn nun aber der Kormoran wirklich diese 400 kg aus dem Gewässer frisst - die in keiner Fangliste auftauchen können, dann werden wir ohne Besatzmaßnahmen (was ich langfristig anstrebe, da nur bedingt erfolgversprechend) vermutlich auf einer
Fangliste von max. 150 kg landen. Das hieße dann beim neuen Pachtvertrag, dass wir für das gleiche Gewässer mit eigentlich gleicher Ertragsfähigkeit nur noch 15 Karten bekommen.
Gibt es dazu von euch Erkenntnisse, ob diese Entnahme des Kormoran "positiv" mit einkalkuliert wird, oder muss ich für die Erhaltung der Angelkarten dann einen "Zwangsbesatz" machen, oder gar die Listen fälschen? (Würde ich nicht tun vorher trete ich zurück)
Das alles will ich nicht tun, aber so wie ich die Regelung mit den Angelkarten - die ich für sich genommen super finde - verstehe, würde es nach der derzeitigen Regelung genau darauf hinauslaufen. Und das kann es doch bei allem Verständnis für den Kormoran auch nicht sein.
Für mich ist v.a. auch die Entspannung am Gewässer ein sinnvoller Grund um angeln zu gehen, und die 10 kg pro Angler sind eine absolut theoretische Größe. Darf man aus dieser Konstellation heraus jemanden vom Angeln fernhalten? Aus meiner Sicht nein, aber ist das schonmal irgendwo offiziell diskutiert und geklärt worden? Vermutlich müsste ich das mit einem neuen Pachtvertrag und der reinen Zahlenbetrachtung tun.
Konkret beziehe ich mich im Beispiel auf unser Hauptgewässer den Prestelsee (http://www.gw-forum.de/showthread.php?279-Prestelsee-in-Graben-Neudorf) - ein typischer Hecht-Schleien See mit ca. 6,5 ha.
Bis letztes Jahr war der Kormoran hauptsächlich in den Wintermonaten anzutreffen, und da im Tagesmittel ca. 7 Vögel, die
sicher im Tagesverlauf auch gewechselt haben. Also keine "heimattreuen" Vögel, sondern eher Zugvögel.
Schon damals war natürlich das "Geschrei" der Mitglieder groß - für mich als GW aber überzogen.
Seit diesem Winter sind es nun im Mittel aus verlässlichen Quellen ca. 30 Vögel, was bei der Seegröße natürlich einen großen Unterschied macht. Bei eher gering geschätzten ca. 70 Fresstagen und ca. 200 gr
wären das ca. 420 kg Fisch, die durch den Kormoran p.a. entnommen würden.
Soweit so gut, damit müssen wir mehr oder weniger als Angler leben, und rein wegen der Vögel habe ich als Gewässerwart noch nicht mal das Problem - dann fangen wir halt weniger.
Gedanken mache ich mir erst, wegen der Ertragsfähigkeit des Gewässers und der Gesetzeslage.
Wir dürfen in unseren Gewässern lt. Pachtvertrag nur eine bestimmte Anzahl an Erlaubnisscheinen ausstellen, die an der Ertragsfähigkeit bemessen werden.
Der See hat eine theoretische - und früher auch belegte natürliche Ertragsfähigkeit von gut 500 kg. Wir als Angler entnehmen im langen Mittel ca. 300 - 350 kg. D.h. bisher lagen wir unter dem theoretisch Möglichen.
In BW wird für die Ausgabe der Angelkarten meines Wissens pro Karte eine Entnahme von 10 kg kalkuliert.
Bisher ist das kein Problem gewesen.
Ich reiche jedes Jahr gewissenhaft die Fang und Besatzlisten ein, und dränge auch die Mitglieder mir gegenüber ehrliche Angaben zu machen. Was nach meiner Einschätzung auch sehr gut läuft (kleiner Verein).
Wenn nun aber der Kormoran wirklich diese 400 kg aus dem Gewässer frisst - die in keiner Fangliste auftauchen können, dann werden wir ohne Besatzmaßnahmen (was ich langfristig anstrebe, da nur bedingt erfolgversprechend) vermutlich auf einer
Fangliste von max. 150 kg landen. Das hieße dann beim neuen Pachtvertrag, dass wir für das gleiche Gewässer mit eigentlich gleicher Ertragsfähigkeit nur noch 15 Karten bekommen.
Gibt es dazu von euch Erkenntnisse, ob diese Entnahme des Kormoran "positiv" mit einkalkuliert wird, oder muss ich für die Erhaltung der Angelkarten dann einen "Zwangsbesatz" machen, oder gar die Listen fälschen? (Würde ich nicht tun vorher trete ich zurück)
Das alles will ich nicht tun, aber so wie ich die Regelung mit den Angelkarten - die ich für sich genommen super finde - verstehe, würde es nach der derzeitigen Regelung genau darauf hinauslaufen. Und das kann es doch bei allem Verständnis für den Kormoran auch nicht sein.
Für mich ist v.a. auch die Entspannung am Gewässer ein sinnvoller Grund um angeln zu gehen, und die 10 kg pro Angler sind eine absolut theoretische Größe. Darf man aus dieser Konstellation heraus jemanden vom Angeln fernhalten? Aus meiner Sicht nein, aber ist das schonmal irgendwo offiziell diskutiert und geklärt worden? Vermutlich müsste ich das mit einem neuen Pachtvertrag und der reinen Zahlenbetrachtung tun.